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Rückkehr zum Idiom nicht verfassungswidrig

Die Bündner Regierung hat die an der Urnenabstimmung vom 11. März beschlossene Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Val Müstair genehmigt.

Südostschweiz
26.04.12 - 12:50 Uhr

Chur. – In Zusammenhang mit einer eingereichten Aufsichtsbeschwerde der «Gruppa Visiun Rumantsch Grischun en Scola, Cumün da Val Müstair» gegen die Gemeinde Val Müstair stellt die Regierung fest, dass der vom Souverän revidierte Artikel der Gemeindeverfassung zur Amts- und Schulsprache übergeordnetem Recht nicht widerspricht. Gemäss der geltenden Rechtslage liegt es in der alleinigen Kompetenz der Gemeinden, die massgebende romanische Sprachvariante (Rumantsch Grischun oder Idiom) in öffentlichen Schulen zu bestimmen.

Im Oberbegriff Rätoromanisch enthalten

Im Übrigen weist die Regierung darauf hin, dass gemäss Verfassung Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch gleichwertige Landes- und Amtssprachen des Kantons sind, wobei offen gelassen wird, welches Rätoromanisch als kantonale Landes- oder Amtssprache den Vorzug geniesst. Rumantsch Grischun ist, wie auch die verschiedenen Idiome, im Oberbegriff Rätoromanisch enthalten und soll zusammen mit den Idiomen weiter gepflegt und zum Erhalt der Sprachenvielfalt beitragen, wie die Bündner Regierung am Donnerstag mitteilte. (so)

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