Planungszone zur Sicherung der Entwicklungsziele verlängert
Die Gemeinde Davos wird in den nächsten Jahren die Ortsplanung totalrevidieren und hat dafür das kommunale räumliche Leitbild erarbeitet. Damit die im Leitbild definierten Entwicklungsziele nicht beeinträchtigt werden, hat der Kleine Landrat im Januar 2023 eine Planungszone erlassen.
Die Gemeinde Davos wird in den nächsten Jahren die Ortsplanung totalrevidieren und hat dafür das kommunale räumliche Leitbild erarbeitet. Damit die im Leitbild definierten Entwicklungsziele nicht beeinträchtigt werden, hat der Kleine Landrat im Januar 2023 eine Planungszone erlassen.
Die Planungszone wird um ein weiteres Jahr bis zum 20. Januar 2026 verlängert. Die bauliche Entwicklung in Davos ist auch mit Planungszone weiter möglich, wie die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen.
Nach innen verdichten
Gemäss den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen zur Raumplanung soll das Siedlungsgebiet qualitativ nach innen verdichtet werden. Damit kann wertvolles Kulturland geschützt und erhalten werden. Nach diesen Vorgaben ist die Gemeinde Davos verpflichtet, ihre Baulandreserven zu mobilisieren und die verdichtete Nutzung zu fördern. Zu diesem Zweck wird die Ortsplanung in der laufenden Legislatur totalrevidiert. Als wichtige planerische Grundlage hat der Kleine Landrat dafür das kommunale räumliche Leitbild beschlossen. Darin wird definiert, wie sich Davos als Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln und ein moderates Bevölkerungswachstum möglich werden soll.
Ziele nicht beeinträchtigen
Damit die Ziele zur räumlichen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden, erliess der Kleine Landrat bereits im Januar 2023 eine Planungszone über das gesamte Gemeindegebiet. So kann sichergestellt werden, dass keine Bauvorhaben bewilligt werden, welche dem kommunalen räumlichen Leitbild und den Entwicklungszielen widersprechen. Die Anwendung einer Planungszone entspricht dem üblichen Vorgehen bei Gesamtrevisionen der Ortsplanung. Dadurch kann das Verfahren transparent geführt und unnötiger Aufwand reduziert werden. Die Bautätigkeit bleibt mit der Planungszone weiterhin möglich. Das zeigen die Erfahrungen der letzten zwei Jahre. Bauvorhaben, welche im Einklang mit dem kommunalen räumlichen Leitbild und der bevorstehenden Gesamtrevision sind, können weiterhin umgesetzt werden.
Verkleinerung der Zone ist möglich
Die Planungszone wurde vom Kleinen Landrat ursprünglich für ein Jahr erlassen und mit Zustimmung des Kantons Graubünden verlängert. Angesichts des aktuellen Planungsstandes wird die Planungszone um ein weiteres Jahr bis zum 20. Januar 2026 verlängert. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden hat auch der weiteren Verlängerung zugestimmt. Sobald die Grundlagen für die künftige Entwicklung der Ortsplanung vorliegen, soll eine räumliche Eingrenzung der Planungszone diskutiert werden.
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