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Planungszone zur Sicherung der Entwicklungsziele verlängert

Die Gemeinde Davos wird in den nächsten Jahren die Ortsplanung totalrevidieren und hat dafür das kommunale räum­liche Leitbild (KrL) erarbeitet.

Davoser
Zeitung
17.01.24 - 07:00 Uhr
Politik
Davos soll sich gemäss dem kommunalen räumlichen Leitbild entwickeln. Damit dies sichergestellt werden kann, wurde die vor einem Jahr beschlossene Planungszone verlängert.
Davos soll sich gemäss dem kommunalen räumlichen Leitbild entwickeln. Damit dies sichergestellt werden kann, wurde die vor einem Jahr beschlossene Planungszone verlängert.
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Damit die definierten Entwicklungsziele nicht beeinträchtigt werden, hat der Kleine Landrat (KL) im Januar 2023 eine Planungszone erlassen. Diese wird nun um ein weiteres Jahr verlängert.

Gemäss den übergeordneten gesetzlichen Grundlagen zur Raumplanung soll das Siedlungsgebiet qualitativ nach innen verdichtet werden. Damit kann wertvolles Kulturland geschützt und erhalten werden. Nach diesen Vorgaben ist die Gemeinde Davos verpflichtet, ihre Baulandreserven zu mobilisieren und Massnahmen zur verdichteten Nutzung zu treffen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird die Ortsplanung in den nächsten Jahren total­revidiert.

Als wichtige planerische Grundlage dafür hat der KL das KrL erarbeitet und beschlossen. Darin wird definiert, dass sich Davos als Wohn- und Arbeitsstandort weiterentwickeln und ein moderates Bevölkerungswachstum möglich werden soll.

Bautätigkeit trotz Planungszone weiterhin möglich

Damit die Ziele zur räumlichen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden, hat der KL bereits im Januar 2023 eine Planungszone über das gesamte Gemeindegebiet erlassen. So kann sichergestellt werden, dass keine Bauvorhaben bewilligt werden, welche dem KrL und den Entwicklungszielen widersprechen. Die Anwendung einer Planungszone entspricht dem üblichen Vorgehen bei Gesamtrevisionen der Ortsplanung. Dadurch kann das Verfahren transparent geführt und unnötiger Aufwand reduziert werden.

Die Bautätigkeit bleibt mit der Planungszone weiterhin möglich. Das zeigt auch die Erfahrung des letzten Jahres. Bauvorhaben, welche im Einklang mit dem KrL und der bevorstehenden Gesamtrevision sind, können somit weiterhin umgesetzt werden.

Die Planungszone wurde vom KL ursprünglich für ein Jahr erlassen. Nun hat der KL die Planungszone um ein Jahr bis zum 20. Januar 2025 verlängert. Sobald die Grundlagen für die künftige Entwicklung der Ortsplanung vorliegen, soll eine räumliche Eingrenzung der Planungszone diskutiert werden.

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