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Noch mehr kantonale Massnahmen werden aufgehoben

Nachdem der Bundesrat die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aufgelöst hat, werden nun weitere kantonale Vorgaben in Glarus aufgehoben.

Südostschweiz
18.02.22 - 16:19 Uhr
Politik
Eine von vielen Lockerungen: Am 22. April 2022 wird die kantonale Task Force Covid-19 aufgelöst.
Eine von vielen Lockerungen: Am 22. April 2022 wird die kantonale Task Force Covid-19 aufgelöst.
Foto iStock / Kanton Glarus

Die kantonale Task Force Glarus teilt mit, dass nach dem letzten Bundesratsentscheid weitere Massnahmen im Kanton aufgelöst werden. Das ändert sich:

Gesundheitseinrichtungen

Besuche in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sollen ab sofort wieder ohne Zertifikat möglich sein. Die entsprechende Empfehlung wird aufgehoben, wonach Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen über ein gültiges Covidzertifikat verfügen oder den Nachweis eines negativen Testergebnisses vorweisen sollen. Es steht den Einrichtungen aber frei, die Zertifikatspflicht beizubehalten. Die Anordnungen gegenüber Gesundheitseinrichtungen bezüglich Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 20. Mai 2021 werden per sofort aufgehoben. Als Folge der Aufhebung der bundesrechtlichen und kantonalen Massnahmen sind die Gesundheitseinrichtungen für den Schutz ihrer Patientinnen und Patienten sowie ihrer Mitarbeitenden wieder (weitestgehend) selber verantwortlich. Einzig in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen müssen Mitarbeitende und Besuchende weiterhin eine Gesichtsmaske tragen.

Das Departement Finanzen und Gesundheit empfiehlt allen Gesundheitseinrichtungen die Beibehaltung von Massnahmen wie Maskentragen, Abstand halten und regelmässiges Lüften zu prüfen und diese – soweit sinnvoll – freiwillig aufrechtzuerhalten. Ebenfalls sind weiterhin die Informationen und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit für Gesundheitsfachpersonen zu beachten. Schliesslich werden auch die gezielten und repetitiven Testungen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie anderen sozialmedizinischen Institutionen weiterhin angeboten und sollen genutzt werden.

Impfen

Impfungen gegen das Coronavirus sind weiterhin möglich und erwünscht. Ende März 2022 wird die Übergabe des Impfbetriebs an das Kantonsspital abgeschlossen sein. Weitere Informationen zum Impfbetrieb ab April 2022 folgen.

Schule

Der Unterricht und Schulbetrieb findet ab sofort wieder regulär statt, die Maskentragpflicht entfällt für alle Personen. Es werden keine repetitiven Flächentestungen mehr durchgeführt. Schulexkursionen und Schullager sowie weitere Aktivitäten mit und ohne externe Personen sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Die bekannten Schutz- und Hygienemassnahmen wie Händewaschen und Lüften sind weiterhin anzuwenden.

Kantonale Verwaltung

Die Maskenpflicht sowie die Homeoffice-Empfehlung in der kantonalen Verwaltung sind aufgehoben.

Flächentests Betriebe

Die repetitiven Flächentests in Betrieben werden per sofort eingestellt, nachdem der Bund deren Finanzierung nicht mehr sicherstellt.

Schutzkonzeptkontrollen

Die Kontrollen von Schutzkonzepten in Betrieben und Einrichtungen sind per sofort eingestellt. Die Arbeitgebenden sind aber auch ohne Schutzkonzept verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Task Force Covid-19

Die departementsübergreifende Task Force Covid-19 unter der Leitung von Landesstatthalter Benjamin Mühlemann wird per 22. Februar aufgelöst. Sie war für die Bewältigung der Coronakrise zuständig.

(nen)

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