Mit Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge den Tourismus fördern
Um den Tourismus zu fördern, sollen Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis spätestens Anfang März eine Botschaft zuhanden des Parlaments dazu auszuarbeiten.
Um den Tourismus zu fördern, sollen Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis spätestens Anfang März eine Botschaft zuhanden des Parlaments dazu auszuarbeiten.
Bern. – Die Forderung nach einer teilweisen Steuerbefreiung für Pistenfahrzeuge stammt aus dem Parlament: Es hatte 2013 eine entsprechende Motion von Ständerat Isidor Baumann (CVP/Uri) gegen den Willen des Bundesrats gutgeheissen.
In der Vernehmlassung war die entsprechende Änderung des Mineralölsteuergesetzes umstritten. Neben SP, Grünen und Grünliberalen sprach sich auch die FDP gegen eine teilweise Befreiung von der Mineralölsteuer aus, wie aus dem Bericht des EFD zur Vernehmlassung hervorgeht.
Nicht ganz zufrieden
CVP und SVP befürworten die Vorlage, ebenso acht Kantone. Auch die Befürworter sind jedoch mit den Vorschlägen des Bundesrates nicht ganz zufrieden. CVP, SVP, der Schweizer Tourismus-Verband und Seilbahnen Schweiz stören sich daran, dass der Bundesrat schadstoffarme Fahrzeuge bevorzugen will.
Er will für Fahrzeuge mit Dieselpartikelfilter die Hälfte der Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag rückvergüten. Für die übrigen Diesel-Fahrzeuge soll nur der Mineralölsteuerzuschlag vergütet werden.
Klare Forderung
Es sei nicht zulässig, den Sinn des Textes zu ändern, hatte der Präsident von Seilbahnen Schweiz, Dominique de Buman, in der Vergangenheit kritisiert. Die vom Parlament angenommene Motion enthalte die klare Forderung, dass für Fahrzeuge, welche die Strassen nicht benützten, keine Mineralölsteuer für die Strassenfinanzierung bezahlt werden müsse.
Die Verkehrskommission des Nationalrates forderte den Bundesrat am Dienstag per Brief auf, den Wortlaut der Motion «vollumfänglich umzusetzen». Ob der Bundesrat trotz der Kritik an seinem Vorschlag festhält, konnte das EFD am Mittwoch nicht beantworten. (sda)
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.