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Zürcher Justiz muss bei Genugtuung für Brian Keller über die Bücher

Die von Brian Keller geforderte Genugtuung für rechtswidrige Haftbedingungen während 20 Tagen im Jahr 2017 ist mit 50 Franken pro Tag zu tief angesetzt worden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Zürcher Obergericht muss die Sache neu beurteilen.

Agentur
sda
09.08.24 - 12:00 Uhr
Politik
Das Bundesgericht hat einen Fall von Brian an das Zürcher Obergericht zurückgeweisen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat einen Fall von Brian an das Zürcher Obergericht zurückgeweisen. (Archivbild)
KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Konkret geht es um 20 Tage, die Keller in der Sicherheitsabteilung des Bezirksgefängnisses Pfäffikon verbrachte. Dorthin hatte man ihn wegen seines äusserst aggressiven Verhaltens verlegt. Die Einzelhaft war aufgrund der Umstände grundsätzlich angemessen, hält das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest.

Allerdings liessen sich die Bedingungen in verschiedener Hinsicht nicht rechtfertigen. So musste Keller ständig Fussfesseln tragen, war nur mit einem «Psychiatrie-Poncho» bekleidet und es fehlten ihm wochenweise Matratze, Decke und Hygieneartikel. Das Zürcher Obergericht hätte berücksichtigen müssen, dass mehrere Elemente zu beanstanden waren, schreibt das Bundesgericht. Das bedeute aber nicht, dass Keller Anspruch auf die von ihm geforderten 40'000 Franken habe.

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