Vor Bundesgericht zeichnet sich Abweisung von E-ID-Beschwerden ab
Das Bundesgericht berät heute über sechs Beschwerden, die gegen die Abstimmung zur Einführung der E-ID eingereicht wurden. Nach einer ersten Diskussionsrunde zeichnet sich eine Abweisung der Beschwerden ab.
Das Bundesgericht berät heute über sechs Beschwerden, die gegen die Abstimmung zur Einführung der E-ID eingereicht wurden. Nach einer ersten Diskussionsrunde zeichnet sich eine Abweisung der Beschwerden ab.
Nach den Ausführungen von vier der fünf Richter der ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts geht die Meinung der Mehrheit in Richtung Abweisung der Beschwerden. Damit steht der Entscheid aber noch nicht fest. Erst die Abstimmung durch Handerheben besiegelt das Urteil.
Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll mit ihrem Präsidenten Nicolas Rimoldi und vier weitere Personen reichten Beschwerden gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID ein. Das entsprechende Gesetz wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,39 Prozent angenommen.
Die Beschwerdeführer kritisieren im Wesentlichen die monetäre Unterstützung der Swisscom von 30'000 Franken an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb.