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Kesb blitzt vor Schwyzer Verwaltungsgericht ab

Ein 74-jähriger Ausserschwyzer meldet sich bei der Kesb. Er will sich als Beistand für seinen zehn Jahre älteren Bruder einsetzen lassen. Es kommt zum Rechtsstreit.

Südostschweiz
04.02.15 - 23:36 Uhr

Kanton. - Ein Mann aus Ausserschwyz kümmert sich seit Jahren um seinen dementen Bruder. Als es darum geht, den Schuldbrief des Heimets, welches seinem Bruder gehört, um 50 000 Franken zu erhöhen, kontaktiert der Mann die Kesb Ausserschwyz. Das Geld ist nötig, um den Heimaufenthalt des Bruders zu finanzieren.

Die Kesb geht auf den Vorschlag zunächst ein, macht dann aber plötzlich eine Kehrtwende. Da man den Verkauf des Heimets ins Auge fassen müsse, sei ein in bäuerlichem Bodenrecht kundiger Beistand nötig, so die Argumentation.

Zudem soll dieser externe Beistand auch für alle anderen Belange zuständig sein. Obwohl der Hausarzt des Demenzkranken bekräftigt, dass dessen Bruder sich seit Jahren tadellos um seinen Patienten kümmert. Besuche im Heim seien ja weiterhin erlaubt, hält die Kesb lapidar fest. Später wird das Verwaltungsgericht Schwyz festhalten, dass ein Verkauf des Heimets gar nie zur Debatte gestanden hat. Die Kesb hatte über das Ziel hinausgeschossen.

Ins Gewicht fällt aber vor allem, dass die Kesb einen wichtigen Grundsatz missachtet hat, der im Gesetz verankert ist. Dort heisst es sinngemäss, dass für behördliche Massnahmen kein Raum besteht, wenn die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch Angehörige hinreichend gewährleistet ist. (dko)

(c) March-Anzeiger/Höfner Volksblatt

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