Keine Restwassersanierung der Kraftwerke Reichenau
Auf eine Restwassersanierung der Kraftwerke Reichenau wird verzichtet. Die Kraftwerke Reichenau AG (KWR) wird aus der entsprechenden Sanierungspflicht entlassen. Die bestehende Anlage umfasst als Wasserentnahme das Stauwehr in Reichenau.
Auf eine Restwassersanierung der Kraftwerke Reichenau wird verzichtet. Die Kraftwerke Reichenau AG (KWR) wird aus der entsprechenden Sanierungspflicht entlassen. Die bestehende Anlage umfasst als Wasserentnahme das Stauwehr in Reichenau.
Chur. – Aufgrund der vorhandenen Dotierregelung und der funktionierenden Fischtreppe am Rhein besteht für die KWR kein Handlungsbedarf gemäss dem Gewässerschutzgesetz des Bundes.
Laut Gesetz sind Sanierungsmassnahmen dann anzuordnen, wenn Fliessgewässer durch Wasserentnahmen ökologisch wesentlich beeinflusst werden. Die Restwasserstrecke in Reichenau ist aber naturnah, wie die Bündner Regierung am Montag mitteilte. (so)
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