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Kein Vorsatz, keine Verurteilung 

Das Regionalgericht Prättigau/Davos hat den beschuldigten Kantonspolizisten A.B. in allen Punkten freigesprochen. Begründung: Er handelte nicht vorsätzlich. 

Südostschweiz
18.12.21 - 04:30 Uhr
Politik
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