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Justizkrach: PUK darf interne Dokumente einsehen

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), die die Schwyzer Justizaffäre aufarbeitet, darf auch Dokumente des Kantonsgerichtes einsehen. Der Schwyzer Kantonsrat stimmte einem Antrag der PUK einstimmig zu.

Südostschweiz
26.09.12 - 17:51 Uhr

Schwyz. - Die PUK will insbesondere jenes Gutachten einsehen, das der St. Galler Staatsrechtler Rainer Schweizer und der frühere Basler Staatsanwalt Stefan Mohler im Auftrag des Schwyzer Kantonsgerichts verfasst hatten.

Wie der Präsident der PUK am Mittwoch im Kantonsrat sagte, hat sich das Kantonsgericht nach längerem Zögern doch noch bereit erklärt, das Gutachten von Schweizer/Mohler zur Verfügung zu stellen. Dennoch folgte das Parlament, wohl aus vorsorglichen Gründen, dem Antrag der PUK.

Die Kompetenzerweiterung für die Untersuchungskommission des Kantonsrats bedeutet aber nicht, dass sie Akten von laufenden Strafverfahren im Zusammenhang mit der Justizaffäre einsehen darf. (sda)

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