Jagdberechtigung nur mit Nachweis der Treffsicherheit
Die Bündner Regierung hat die Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht und die Teilrevision der regierungsrätlichen Jagdverordnung genehmigt.
Die Bündner Regierung hat die Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht und die Teilrevision der regierungsrätlichen Jagdverordnung genehmigt.
Chur. – Jägerinnen und Jäger müssen ihre Treffsicherheit üben und ihre Jagdwaffe einschiessen. Neu wird das obligatorische Einschiessen der Jagdwaffe mit einer Leistungsnorm verknüpft. Beim Lösen des Jagdpatentes muss nachgewiesen werden, dass die Jagdwaffe persönlich eingeschossen und die Leistungsnorm erfüllt wurde.
Für die Durchführung der Schiesspflicht und den Erhalt der entsprechenden Bestätigung müssen die Jägerinnen und Jäger eine Gebühr von 15 Franken beim Schiessstand bezahlen. Der Treffersicherheitsnachweis muss aufgrund der eidgenössischen Jagdverordnung von allen Kantonen eingeführt werden, wie die Bündner Regierung am Donnerstag mitteilte. (so)
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