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Härtere Strafen bei Zwangsehen

Zwangsheiraten werden in der Schweiz nicht mehr toleriert. Wie der Nationalrat hat der Ständerat am Dienstag entsprechende Anpassungen in sechs Gesetzen gutgeheissen. Insbesondere wird das Strafgesetz verschärft: Wer jemanden zu einer Ehe zwingt, soll dafür härter bestraft werden.

Südostschweiz
05.06.12 - 14:13 Uhr

Bern. – Dieser Grundsatz war im Ständerat unumstritten. Alle Votanten sprachen sich dafür aus, dass schärfer gegen Zwangsheiraten vorgegangen werden soll. Denn: «Zwansgsheiraten sind krasse Menschenrechtsverletzungen», sagte Ständerätin Christine Egerszegi (FDP/AG) im Namen der vorberatenden Kommission.

Gemäss dem neuen Artikel wird bestraft, wer jemanden mit Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile nötigt, eine Ehe einzugehen. Gegenüber der heutigen Bestimmung wird dabei der Zwangsbegriff weiter gefasst. Zudem wird Zwangsheirat zu einem Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt werden muss. Nicht zuletzt wird die angedrohte Höchststrafe von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht.

Der Ständerat will in einem Punkt weiter gehen als der Nationalrat. So sollen unter Zwang geschlossen Ehen in jedem Fall für ungültig erklärt werden. Mit 23 zu 14 Stimmen sprach sich die kleine Kammer dafür aus, dass Zwangsehen auch dann von Amtes wegen für ungültig erklärt werden sollen, wenn die Betroffenen die Ehe freiwillig weiterführen wollen.

Der Ständerat widersetzt sich damit dem Nationalrat und dem Bundesrat, die dem Gericht für solche Fälle einen Ermessensspielraum geben wollen.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage, die nun mit dieser Differenz zurück in den Nationalrat geht, einstimmig gut. (sda)

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