×

Die Landig am Linthkanal steht neu unter Schutz

Der Schutzbeschluss für das Gebiet Landig in der Gemeinde Glarus Nord am Linthkanal ist rechtskräftig, nachdem keine Einsprachen eingegangen sind und die vorsorglichen Einsprachen von Naturschutzorganisationen zurückgezogen wurden.

Südostschweiz
30.11.22 - 18:34 Uhr
Politik
Besondere Bedeutung: Das Ufergebiet Landig in Glarus Nord wird unter Schutz gestellt werden.
Besondere Bedeutung: Das Ufergebiet Landig in Glarus Nord wird unter Schutz gestellt werden.
Pressebild

Das Gebiet Landig in der Gemeinde Glarus Nord am Linthkanal wurde im Juni 2022 unter Schutz gestellt, wie der Kanton Glarus mitteilt. Mehrere Naturschutzorganisationen hatten daraufhin Einsprache gegen den Beschluss erhoben. Diese richtete sich nicht gegen die Unterschutzstellung. Vielmehr wollten die Organisationen sicherstellen, dass sie sich in einem allfälligen Einspracheverfahren beteiligen können. Nachdem aber keine Einsprachen eingegangen waren, wurden diese vorsorglichen Einsprachen zurückgezogen. Damit tritt der Schutzbeschluss der Landig per 1. Januar in Kraft.

Mit Amphibienlaichgewässern, Trockenwiesen und Waldreservaten ist das Gebiet Landig am Linthkanal von besonderer Bedeutung, wie der Kanton im Juni schrieb. Das Schutzgebiet sei ein wichtiges Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung, die es zum Spazieren, Radfahren, Baden und Gummiboot fahren nutzt. Der Glarner Teil des Linthkanals liegt zwischen der Industriezone in Niederurnen im Westen und der Strassenbrücke bei der Biäsche im Osten.

Eingeschränkter Zugang

Die starke Nutzung könne zur Bedrohung für die Natur werden, wie der Kanton damals mitteilte. Deshalb soll das Betreten der Flächen nur auf einzelnen markierten Zugangswegen erlaubt sein. Zusätzlich müssen Hunde angeleint werden. Im Uferbereich soll das Anlanden mit Booten und anderen Schwimmkörpern zum Schutz der empfindlichen Ufervegetation und schützenswerten Tierarten untersagt werden. Das Betretungsrecht für die Fischerei wird entsprechend eingeschränkt, ebenso die Jagd. Da keine Einsprachen eingegangen sind, treten die Anpassungen am 1. Januar in Kraft. (mitg)

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR