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Regierung will Bündner Hochschulen stärken

Eine Gesetzesrevision der Bündner Regierung soll langfristig eine Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton bewirken. Demzufolge gibt es verschiedene Anpassungen im Arbeitsablauf.

Nicole
Nett
30.05.23 - 19:15 Uhr
Politik
Graubünden als Bildungs- und Forschungsplatz: Eine Teilrevision des Kantons Graubünden soll sich an die heutigen und künftigen akademischen Bedürfnisse ausrichten.
Graubünden als Bildungs- und Forschungsplatz: Eine Teilrevision des Kantons Graubünden soll sich an die heutigen und künftigen akademischen Bedürfnisse ausrichten.
Bild Archiv

Die Bündner Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung frei, wie es in der Mitteilung vom Dienstag heisst. Das Gesetz bildet seit dem 1. August 2014 die Grundlage zur Weiterentwicklung der Ausbildung auf Hochschulstufe sowie der Forschung im Kanton.

Die Teilrevision ermögliche es dem Kanton nun, die Rahmenbedingungen an die heutigen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, die Standortattraktivität des Kantons zu fördern und den Bildungs- und Forschungsplatz Graubünden weiterhin national und international angemessen zu positionieren.

Wie es weiter heisst, soll die Gesetzesrevision jedoch nicht kurzfristige Trends oder Modeerscheinungen abbilden. Vielmehr gelte es den Institutionen des Hochschul- und Forschungsbereichs den notwendigen Raum zu geben, um die heute unverzichtbare Agilität im Hinblick auf ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit soll eine nachhaltige Stärkung des Hochschul- und Forschungsstandorts im Kanton bewirkt werden.

Anpassungen der Entscheidkompetenzen

Die Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung beinhalte Anpassungen der Entscheidungskompetenzen der Regierung und des Hochschulrats zur Weiterentwicklung des Angebotsportfolios an Hochschulen. Ebenfalls ebne es den Weg für eine Angleichung an die Bestimmungen der übrigen Schweizer Hochschulen. Zudem regle die Revision die Aufhebung und gleichzeitige Überführung von Bestimmungen der grossrätlichen Verordnung über die staatliche Anerkennung der Hochschulausweise, die Ausrichtung von Beiträgen an die Theologische Hochschule Chur in das Gesetz über Hochschulen und Forschung sowie den Schutz von akademischen Graden und Titeln im Hochschulbereich. (red)

Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar Die Vernehmlassung dauert vom 29. Mai bis zum 27. August. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar.

Nicole Nett schreibt und produziert hauptsächlich Geschichten für «suedostschweiz.ch». Die gelernte Kauffrau hat Multimedia Production studiert und lebt in der Bündner Herrschaft. Sie arbeitet seit 2017 für die Medienfamilie Südostschweiz. Mehr Infos

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