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Fusion Arosa wohl bald vor Bundesgericht

Nachdem das Verwaltungsgericht die Verfassungs- sowie Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gemeindefusion Arosa abgewiesen hat, erwägen die Beschwerdeführer nun das Bundesgericht anzurufen.

Südostschweiz
13.12.13 - 11:40 Uhr

Arosa/Calfreisen. – Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hat mit Urteil vom 3. September die Verfassungsbeschwerde wie auch die Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen, welche gegen den Zusammenschluss von Arosa, Calfreisen, Castiel, Langwies, Lüen, Molinis, Peist und St. Peter-Pagig zur Gemeinde Arosa eingereicht worden waren.

Die Beschwerdeführer Peter Heinrich und Peter Wolff (Calfreisen) bemängelten – mit Eingabe vom 21. September 2012 an das Verwaltungsgericht – im Wesentlichen dass eine Gemeinde ohne Verfassung nicht entstehen könne. Nur ein zweistufiges Vorgehen – gleichzeitige Abstimmung über den Fusionsvertrag und die Forderung wonach in jeder (bisherigen) Gemeinde gesonderte Abstimmungen über die Verfassung der neuen Gemeinde Arosa durchzuführen sind, garantiere eine funktionierende demokratische Willensbildung.

Inzwischen hat die Regierung «mit Genugtuung» zur Kenntnis genommen, dass das Urteil keine Zweifel an der Rechtmässigkeit des seit Jahrzehnten angewendeten Fusionsverfahrens aufkommen lässt.

Erste Beschwerde gegen Fusion

Die Anfechtung der Aroser Gemeindefusion war das erste Mal, dass das bündnerische Fusionsverfahren Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wurde. Fazit: Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist somit nicht gegeben. Angesichts der demokratischen Bedeutung und der Wichtigkeit der sich im Zusammenhang mit der angefochtenen Fusion stellenden Rechtsfragen verzichtete das Gericht ausnahmsweise, den unterlegenen Beschwerdeführern Gerichtskosten aufzuerlegen.

as Verwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen an das Bundesgericht weitergezogen werden. Und dieser Schritt wird indessen von den Beschwereführern ernsthaft erwogen: «Da die Frist erst am 10. Januar 2014 abläuft, haben wir die Meinungsbildung noch etwas verschoben. Peter Wolff und ich neigen aber dazu, nach Möglichkeit das Bundesgericht anzurufen», sagte Peter Heinrich auf Anfrage der «Südostscheiz». Des Weitern vermutet Heinrich, «dass das sogar im Interesse des Kantons liegen könnte.» Er spricht damit die Rechtssicherheit an. (jy)

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