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SVP lanciert Volksinitiative zur Abschaffung der Ruhegehälter

Der dritte und letzte Tag der Februarsession beginnt mit der Fragestunde. Anschliessend stehen weitere Anfragen und Aufträge auf der Traktandenliste. Wir tickerten wie gewohnt für euch.

Philipp
Wyss
15.02.23 - 16:55 Uhr
Politik
Die Bündner Regierung mit Marin Bühler, Jon Domenic Parolini, Peter Peyer, Marcus Caduff und Carmelia Maissen (von links).
Die Bündner Regierung mit Marin Bühler, Jon Domenic Parolini, Peter Peyer, Marcus Caduff und Carmelia Maissen (von links).
Bild Livia Mauerhofer

Ticker

Am dritten und letzten Tag der Februarsession hat der Grosse Rat:

  • Die Fragestunde mit 24 Fragen abgehalten.
  • Verschiedene Anfragen behandelt und Aufträge diskutiert, etwa drei Aufträge zur Regelung von Ruhegehältern für abtretende Regierungsmitglieder.
  • Die Februarsession beendet.

Die nächste Session findet vom 12. bis 15. Juni in Klosters statt (Auswärtssession).

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Um 17.30 Uhr schliesst Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) die Februarsession. Er erwähnt, dass insgesamt 32 Vorstösse eingegangen sind; 9 Aufträge und 23 Anfragen.

Für die Regierungsräte Carmelia Maissen (Mitte, Castrisch) und Martin Bühler (FDP, Fideris) war es die erste Session in der Exekutive. Hier geht es zum Interview mit den beiden Regierungsräten.

Da die Aprilsession nicht stattfindet, trifft sich das Parlament das nächste Mal im Juni anlässlich der Auswärtssession in Klosters.

Wie viel Wasser braucht es für eine Tunnelreinigung?

Grossrat Thomas Gort (SVP, Küblis) stellte der Regierung eine Anfrage betreffend geplante Wasserverbräuche durch das Tiefbauamt. Hintergrund ist die Leerung von Resservoirs. So ist die Gemeinde Küblis mit ihren Reservoirs für das Löschwasser des Küblisertunnels verantwortlich, wie Gort schreibt. Bei Normalbetrieb werden im Küblisertunnel drei Kubikmeter innerhalb von 24 Stunden verbraucht. Ab Mitte Juli stieg der nächtliche Verbrauch auf Grund von Reinigungsarbeiten im Tunnel zwischen 30 und 100 Kubikmeter, was gemäss Brunnenmeister im üblichen Bereich ist. Und im August stieg der nächtliche Verbrauch auf Spitzenwerte von 212 Kubikmeter, was Niveaualarme im Reservoir Prada auslöste. Zu dieser Zeit schüttete die Quelle Abibela, welche das Reservoir Prada speist, noch 530 Kubikmeter pro Tag. Wenn übergrosse Mengen an Wasser geplant verbraucht werden, besteht es die Möglichkeit, einen Teil des Wassers im Saasertunnel zu beziehen (Wasserversorgung Saas-Klosters).

Gort wollte von der Regierung wissen, nach welchen Kriterien Reinigungsarbeiten auf National- und Kantonsstrassen durchgeführt werden. In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass im Zusammenhang mit der Realisierung des Nationalstrassenprojekts der Umfahrung Küblis Wasserversorgungsanlagen erstellt wurden. 2017 übergab das Tiefbauamt die Wasserversorgungsanlagen Dalvazza-Trun an die Gemeinde Küblis. Weiter wurde der Gemeinde das Recht eingeräumt, die im Eigentum des Bundes verbliebenen Wasserversorgungsanlagen kostenlos für ihre Wasserversorgung zu nutzen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Gemeinde, dem Tiefbauamt für den Betrieb und Unterhalt der Verkehrsanlagen der Nationalstrasse den Bezug von Lösch- und Brauchwasser kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Weiter schreibt die Regierung, dass Tunnels grundsätzlich einmal im Jahr gereinigt werden und jeweils Anfang Jahr alle Betroffenen über das Jahresprogramm der Tunnelreinigung informiert werden. Weiter stimmt das Tiefbauamt die Wasserentnahmen seit mehreren Jahren mit den Gemeinden und Brunnenmeistern ab. Zudem, so die Regierung weiter, wird darauf geachtet, dass die Wasserversorgung, beispielsweise während extremer Trockenheit, nicht infolge der Reinigungsarbeiten gefährdet wird. In den Wintermonaten zwischen November und Februar ist eine Reinigung aufgrund der tiefen Temperaturen nicht möglich.

Und nochmals geht es um den Wolf

Der zweitletzte Punkt des Arbeitsplans der Februarsession ist ein Auftrag von Grossrat Walter Grass (SVP, Umrein) betreffend Pilotprojekt Verteidigungsschuss bei Wolfsangriffen auf Nutztiere. Grass schreibt, dass aktuell neun Wolfsrudel und über hundert Wölfe in Graubünden leben und die Population sich alle zwei bis drei Jahre verdoppeln wird. Seit Jahren wird von den Tierhaltern ein enormer finanzieller, zeitlicher und personeller Aufwand betrieben, um die Nutztiere zu schützen. Dennoch wachsen die Risszahlen jedes Jahr. Es kann nicht angehen, dass bei einem unmittelbaren Angriff keine Möglichkeit für ein Eingreifen besteht. Weiter schreibt Grass, dass in Frankreich seit Jahren das von der Regierung bestimmte «tir de défense»-Konzept angewendet wird. Dabei können Hirten, Tierhalter, die Wildhut oder weitere zugezogene Fachkräfte bei unmittelbaren Angriffen die Wölfe eliminieren. Grass und mit ihm mehr als die Hälfte des Parlaments fordern die Regierung auf, dass die Regierung mit anderen Gebirgskantonen das Vorgehen betreffend Wolfsabschüsse analog zu Frankreich koordiniert und dem Bund ist ein entsprechendes Pilotprojekt einreicht.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass das in Frankreich praktizierte «tir de défense»-Konzept gegen Bundesgesetz verstösst. Nur Jagdberechtigte und Aufsichtsorgane dürfen bestimmte Tiere schiessen. Auch als entsprechendes Pilotprojekt kann das Konzept nicht verfolgt werden, da sich Pilotprojekte im Rahmen der geltenden Gesetzgebung bewegen müssen. Regierungsrätin Carmelia Maissen (Mitte, Castrisch) spricht Zweifel der Vergrämungen an. «Wir sind auf Kantonsebene nicht in der Kompetenz gegen das Bundesgesetz zu verstossen.»

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern: Das von den zuständigen Fachdepartementen im Mai eingereichte Pilotprojekt für eine Wolfsmanagementmassnahme, wonach ausgewähltes Alp- und Gemeindepersonal geschult und berechtigt werden dürfen soll, nichtletale Vergrämungen mit Petarden oder Knallpatronen durchzuführen, ist weiter zu verfolgen und bei einer Umsetzung mit den übrigen Gebirgskantonen zu koordinieren. Dem von der Regierung abgeänderten Antrag wird mit 72:29 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.

Mi. 15.02.2023 - 17.08 Uhr
Graubünden kann sieben zusätzliche Millionen verteilen.
Graubünden kann sieben zusätzliche Millionen verteilen.
KEYSTONE

SVP will Ruhegehälter vors Volk bringen

Der Grosse Rat hat sich zum Ende der Februarsession mit den Ruhegehältern der Bündner Regierung auseinandergesetzt. Diese wurden bisher bis ans Lebensende an ehemalige Regierungsräte ausbezahlt. Dies wurde von einer Mehrheit des Parlamentes aber nicht mehr als zeitgemäss angeschaut. Künftig  sollen noch bis zum Pensionsalter Gelder fliessen, so wie dies die FDP in ihrem Auftrag vorgeschlagen hatte.

Damit wählte das Parlament die am wenigsten einschneidende Lösung, die im Parlament zur Debatte stand.  Die GLP wollte drei Jahre Ruhegehalt, die SVP das Gehalt ganz abschaffen. Dementsprechend zeigte sich die SVP unzufrieden mit dem Entscheid des Rates. So unzufrieden, dass sie zur Thematik nun eine Volksinitiative lanciert. Parteipräsident Roman Hug hielt fest: Damit tatsächlich das Volk über die Frage beraten kann, muss die SVP und weitere Unterstützerinnen und Unterstützer 3000 Unterschriften sammeln. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung des Initiativtextes im Kantonsamtsblatt eingereicht werden. (kup)

Mi. 15.02.2023 - 16.20 Uhr
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Wie lange sollen alt Regierungsräte Geld bekommen?

Nach der Pause nimmt Regierungsrat Martin Bühler (FDP, Fideris) nimmt nach der Pause Stellung zum Thema Ruhegehälter und damit zu den drei Fraktionsaufträge. Für jedes Amtsjahr erhält das Regierungsmitglied 3,5 Prozent des zuletzt bezogenen Gehalts pro Jahr. Bei einer Amtsdauer von maximal zwölf Jahren (Amtszeitbeschränkung) entspricht das einer jährlichen Entschädigung von 113'000 Franken (42 Prozent von 262'000 Franken). Das Gesetz sieht eine Kürzung der Leistung vor, wenn das Erwerbseinkommen zusammen mit dem Ruhegehalt mehr als das damalige Regierungsgehalt beträgt. Damit verfügt der Kanton Graubünden unter den wenigen Kantonen, die noch ein Ruhegehalt kennen über eine sehr grosszügige Lösung. Wie Bühler ausführte, beziehen aktuell elf Personen ein Ruhegehalt (drei Personen unter 65 und acht Personen über 65 Jahre). Bühler gibt sich in seinem Votum bewusst zurückhaltend. Und er verspricht, dass die Argumente aller Fraktionen, die einen Auftrag zum Thema Ruhegehälter eingereicht haben, in den Entscheid miteinbezogen werden.

Der Fraktionsantrag der SVP, den Auftrag im ursprünglichen Sinne zu überweisen (Abschaffung), wird mit 55:24 Stimmen bei 34 Enthaltungen abgelehnt. Der im Sinne der Regierung abgeänderte Antrag der SVP wird mit 62:48 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Der Fraktionsauftrag der GLP, den Auftrag im ursprünglichen Sinn zu behandeln (dreijähriges Ruhegehalt), wird mit 55:31 Stimmen bei 27 Enthaltungen abgelehnt. Der im Sinne der Regierung abgeänderte Antrag der GLP wird mit 61:47 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Nun ergreift Grossrat Roman Hug (SVP, Says) das Wort: «Teile des Rats bemängeln Auftragsstellerinnen und Auftragsstellen. Es wird moniert, dass die drei Fraktionen keinen Kompromiss gesucht haben.» Hug sieht aber grundsätzlich andere Stossrichtungen in den Fraktionsaufträgen. «Ich sehe zwischen dem SVP- und dem FDP-Auftrag grosse Differenzen.» Und: «Unsere Ansichten haben wahrscheinlich grosse Unterschiede zur Meinung der Bündnerinnen und Bündner draussen.» Hug erwähnt, dass die SVP nun den Fraktionsauftrag der FDP unterstützen werde. Und er ergänzt: «Wir sind mit diesem Vorgang nicht zufrieden und werden eine Volksinitiative zur Abschaffung der Ruhegehälter lancieren.»

Nach dem Votum der SVP wird über den Fraktionsauftrag der FDP abgestimmt, den Auftrag im ursprünglichen Sinn zu behandeln (bis zur Pension). Diese mit 61:45 Stimmen bei 1 Enthaltungen angenommen. Die Überweisung schliesslich wird mit 97:0 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt.

Mi. 15.02.2023 - 15.50 Uhr

Letzte Pause

Noch einmal schickt Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) das Parlament in die Pause. Die letzte der Februarsession.

Weiter geht es um 16.20 Uhr. Dann spricht Regierungsrat Martin Bühler (FDP, Fideris) zum Thema Ruhegehälter .

Quo vadis Ruhegehälter für Regierungsmitglieder?

Wer heute nach zwölf Jahren aus der Bündner Regierung austritt, der erhält jährlich ein Ruhegehalt von rund 110'000 Franken für das restliche Leben, sofern das Gehalt mit dem sonstigen Einkommen den vorherigen Lohn von 269'000 Franken nicht übersteigt. Nun gerät dieser goldene Fallschirm, wie er bei Kritikern genannt wird, unter Druck. Gleich drei Fraktionsauftrag behandelt das Parlament nun: Die Abschaffung (SVP), ein dreijähriges Ruhegehalt (GLP) oder ein Ruhegehalt bis zur Pension (FDP). Neben der Wolfsthematik am Dienstag sind die Ruhegehälter das Thema der Februarsession. Auch, weil kein Sachgeschäft traktandiert war.

Ein Blick über die Kantonsgrenzen hinaus zeigt, dass Graubünden mit der heutigen Ruhegehalt-Lösung zwar nicht alleine dasteht, aber neben dem Bund weniger als ein Drittel aller Kantone noch ein lebenslanges Ruhegehalt auszahlen – ein Grossteil davon in der Westschweiz. Viele Kantone zahlen eine befristete Abgangsentschädigung oder haben zu diesem System gewechselt. So beispielsweise der Nachbarkanton St. Gallen. Dort gilt seit 2014: Je nach Amtsdauer wird maximal vier Jahre lang die Hälfte des bisherigen Lohns ausbezahlt.

Laut einer Votantin werden in Graubünden aktuell Ruhegehälter an 15 alt Regierungsräte ausbezahlt.

Die Debatte im Rat wird vielseitig, breit und lange geführt. Für Lacher sorgt Grossrat Walter Bachmann (SP, Splügen) mit einer mehr oder weniger spontanen Rede. Und zum Schluss zitiert Bachman aus einem SVP-Fraktionsauftrag vom Juni: Ruhegehälter können kritisch hinterfragt werden, die Fraktion ist jedoch überzeugt, dass Ruhegehälter gerade für die Sicherung der Unabhängigkeit von Regierungsräten für eine gewisse Zeitdauer richtig sind. Im aktuellen Fraktionsauftrag. Mit dem aktuellen Fraktionsauftrag beauftragt die SVP die Regierung, dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung mit der Abschaffung der Ruhegehaltslösung für austretende Regierungsmitglieder zu unterbreiten.

Bikeprojekte stocken in Graubünden

Weiter gehts sportlich: Grossrat Stefan Metzger (SVP, Zuoz) stellte eine Anfrage betreffend zeitraubende Umsetzung von Bikeprojekten. Bündner Tourismusdestinationen positionieren sich strategisch im Bereich Mountainbike, namentlich, aber nicht nur, auch das Oberengadin. Dort wurde zwischen 2012 und 2019 mit dem Bau von drei Flowtrails in St. Moritz, Trails in Silvaplana und Zuoz, dem Ausbau der Berninaroute und der Instandsetzung und Optimierung von Wanderwegen ein Grundangebot für den Mountainbikesport geschaffen. Seit 2020 ist es schwieriger geworden, neue Projekte bewilligt zu erhalten.

Gemäss den Verantwortlichen von Tourismusdestinationen sollen das kantonale Amt für Umwelt und die Umweltschutzorganisationen das Fehlen von Planungsinstrumenten bemängeln. Die Erstellung solcher Instrumente beziehungsweise deren Revision oder Ergänzung sowie die hierzu erforderlichen Beschlüsse von Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamenten und in Urnenabstimmungen sowie das Genehmigungsverfahren der Regierung erweisen sich aber als zeitraubend.

Die Regierung beantwortete die von der Hälfte unterzeichnete Anfrage wie folgt: Gemäss Bundesgesetzes über die Raumplanung besteht für raumwirksame Aufgaben eine Planungspflicht. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen, die nicht zonenkonform sind, können nur bewilligt werden, wenn sie standortgebunden sind und ihnen keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Begründung der Standortgebundenheit und die Abwägung der betroffenen Interessen erfolgt über die Planungsinstrumente der Raumplanung.

Zeitliche Verzögerungen entstehen nicht wegen aufwendiger Verfahren, sondern wegen räumlicher Konflikte, schreibt die Regierung weiter. Mountainbiken hat, unter anderem wegen des E-Bike-Booms, stark zugenommen. Dies führt zwangsläufig auch zu mehr Konflikten mit anderen Nutzungs- und Schutzinteressen. Zeitgewinne sind möglich, wenn die betroffenen Interessen umfassend und frühzeitig in die Lösungsfindung eingebracht und einbezogen werden.

Die vorbeschriebene Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Die Regierung sieht daher keinen Bedarf zur Anpassung des geltenden kantonalen Rechts. Auch sind keine Handlungsspielräume im Rahmen des Bundesrechts ersichtlich, die zu Verbesserungen führen würden. Das Amt für Raumentwicklung ist auf Anfrage gerne bereit, die Regionen und Gemeinden bei ihren Planungen zu Mountainbikeprojekten beratend zu unterstützen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort abschliessend.

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Posted by Bike Kingdom on Wednesday, February 8, 2023

Arbeits- und Fachkräftemangel

Grossrat Jürg Kappeler (GLP, Chur) stellte der Regierung eine Anfrage betreffend Arbeits- und Fachkräftemangel in Graubünden. Aufgrund der demografischen Struktur der Bevölkerung herrscht in Graubünden ein Arbeitskräftemangel, der sich noch verschärfen wird. Seit einiger Zeit befasst sich auch das Wirtschaftsforum Graubünden mit der Thematik. So publizierte es im September einen Bericht «Personal- und Fachkräftemangel in Graubünden: Perspektiven und Massnahmenvorschläge», wobei die Erhöhung der Arbeitsstunden der Bündner Wohnbevölkerung, die Verbesserung des Pendlersaldos sowie die Verbesserung des Wanderungssaldos als sinnvolle Strategien zugrunde gelegt wurden. Als geeignete Massnahmen, welche massgeblich durch den Kanton umgesetzt werden könnten, werden unter anderem vorgeschlagen: Finanzieller Anreize für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter, Verpflichtung der Gemeinden zum Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung, Beschleunigung des Grenzverkehrs, Stärkung der Hochschulen, Nutzung des Potenzials von Studierenden aus Drittstaaten, Unterstützung des Angebots von Graubünden-Benefits für alle Arbeitnehmenden, Paradigmenwechsel im kantonalen Standortmarketing oder Vorantreiben von E-Government in der öffentlichen Verwaltung.

Kappeler wollte von der Regierung wissen, welche Vorschläge in welchem Zeitrahmen weiterverfolgt werden, weshalb Vorschläge nicht weiterbearbeitet werden und welche weiteren Vorschläge betreffend Arbeits- und Fachkräftemangel in welchem Zeitrahmen bearbeitet werden.

In ihrer Antwort schreibt die Regierung, dass sie das Thema Arbeits- und Fachkräftemangel als zentrale Herausforderung für den Kanton erkannt und im Regierungsprogramm 2021 bis 2024 abgebildet hat. Die Regierung ist sich bewusst, dass die Linderung des Arbeits- und Fachkräftemangels eine langfristige und komplexe Herausforderung darstellt, welche nur durch gemeinsame Anstrengungen aller Anspruchsgruppen gemeistert werden kann. Entsprechend hat der Kanton im Rahmen der definierten Entwicklungsschwerpunkte eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um einen Beitrag zur Linderung des Arbeits- und Fachkräftemangels in Graubünden zu leisten. Den Auftrag der SP-Fraktion betreffend eine Fachkräfte-Initiative für Graubünden hat der Grosse Rat in der Aprilsession 2022 abgelehnt.

Die Regierung hat die Studie des Wirtschaftsforums Graubünden zur Kenntnis genommen. Die Erkenntnisse des Berichts bestärken die Regierung darin, die Zielsetzungen und Massnahmen gemäss Regierungsprogramm weiter voranzutreiben. Zudem hat sie verschiedene Massnahmen eingeleitet oder bereits umgesetzt. Die Linderung des Arbeits- und Fachkräftemangels ist eine Verbundaufgabe, welche langfristig und durch alle Anspruchsgruppen anzugehen ist. Die Regierung wird dieses Thema auch im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsprogramms 2025 bis 2028 prüfen und wo angezeigt berücksichtigen.

Die Fraktion der SVP Graubünden setzt sich an der Februarsession 2023 engagiert für einen wettbewerbsfähigen und sicheren Kanton ein.

Posted by SVP Graubünden on Tuesday, February 14, 2023

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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