Energiefonds soll von besteuerten Dreckschleudern profitieren
Im Kanton Glarus wird die Motorfahrzeugsteuer auch nach ökologischen Kriterien erhoben. Halter von Fahrzeugen mit höherer Schadstoffbelastung zahlen künftig mehr.
Im Kanton Glarus wird die Motorfahrzeugsteuer auch nach ökologischen Kriterien erhoben. Halter von Fahrzeugen mit höherer Schadstoffbelastung zahlen künftig mehr.
Sogenannte Malus-Überschüsse aus der Motorfahrzeugsteuer sollen im Kanton Glarus künftig in den Energiefonds fliessen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die entsprechende Gesetzesänderung der Landsgemeinde zu unterbreiten, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Das Postulat der Grünen Landratsfraktion «Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern» soll damit als erledigt abgeschrieben werden.
Mobilitätsprojekte fördern
Im Kanton Glarus wird die Motorfahrzeugsteuer auch nach ökologischen Kriterien erhoben. Es gibt Rabatt für schadstoffarme Fahrzeuge (Bonus) und eine höhere Belastung für solche mit wenig Energieeffizienz (Malus). Bisher fliessen die Malus-Überschüsse in die Strasseninfrastruktur.
Der Regierungsrat wurde damit beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie allfällige Malus-Überschüsse an die Bevölkerung rückerstattet werden können.
Der Glarner Regierungsrat erachtet gemäss Mitteilung die Zuweisung von Überschüssen aus der ökologisierten Motorfahrzeugsteuer an den kantonalen Energiefonds als die zielführendste von verschiedenen geprüften Varianten. In der Vernehmlassung habe ein Grossteil der Adressaten diese Stossrichtung begrüsst. Der grosse Vorteil dieser Lösung besteht laut dem Regierungsrat darin, dass bereits Strukturen und behördliche Erfahrungen vorhanden sind, die sich für die Umlagerung der fiskalischen Mittel nutzen lassen. Bei einer Erweiterung des Fondszwecks können Projekte gefördert werden, die einen Bezug zur Mobilität haben. Dafür müssen der Zweck des Fonds und der Kreis der Anspruchsgruppen in einer Teilrevision angepasst werden.
Weitere Vorschläge geprüft
Der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung liegt das Postulat «Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern» der Grünen Fraktion aus dem Jahr 2020 zugrunde. Dieses wurde vom Landrat bezüglich der Bemessung der Motorfahrzeugsteuer abgelehnt. Die bisherige Praxis sollte beibehalten werden. Gleichzeitig wurde der Regierungsrat damit beauftragt, Möglichkeiten zu prüfen, wie allfällige Malus–Überschüsse an die Bevölkerung rückerstattet werden können.
Eine Reihe von Vorschlägen wurde von der Glarner Regierung eingehend geprüft und in der Folge zugunsten der favorisierten Lösung mit dem Energiefonds verworfen:
– Der Überschuss geht an den allgemeinen Staatshaushalt beziehungsweise in die Strassenrechnung (die bestehende Lösung).
– Jede Einwohnerin und jeder Einwohner erhält im Giesskannenprinzip den gleichen Betrag.
– Innovationspreisen im Bereich ökologischer Mobilität werden vergeben.
– Ausrichtung von Kaufprämien für ökologische Privatfahrzeuge.
– Ausrichtung von Kaufprämien für ökologische Privatfahrzeuge.
– Gründung eines neuen selbstständigen Fonds für eine nachhaltige Mobilität. (mitg/ml)
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