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Einigkeit vor der möglichen Energiekrise

Am dritten Tag der Augustsession hat das Bündner Parlament die Fragestunde behandelt und das ÖV-Gesetz debattiert. Einigkeit herrschte am Nachmittag bei einer Anfrage zur Energiekrise.

Philipp
Wyss
02.09.22 - 16:17 Uhr
Politik

Ticker

Am dritten Tag der Augustsession hat der Grosse Rat:

  • Die Fragestunde mit 20 Fragen bestritten.
  • Das totalrevidierte Gesetz über den öffentlichen Verkehr fertig beraten.
  • Die dringliche Anfrage der SVP-Fraktion zur Energiekrise diskutiert.
  • Diverse Vorstösse behandelt.

Die Session wird am Samstag ab 8.15 Uhr fortgesetzt. Die Debatten sind öffentlich. Wie bei jeder Session tickern wir auch von der Augustsession für euch.

Die Augustsession in Bildern

Der dritte Tag der Augustsession des Bündner Grossen Rates in Chur ist bald zu Ende. Unsere Fotografinnen Livia Mauerhofer und Olivia Aebli-Item haben wiederum zahlreiche Bilder eingefangen.

Hier geht es zur Bildergalerie der Augustsession.

A13-Ausweichverkehr

Als letzten Auftrag befasst sich das Bündner Parlament am Freitagabend mit einem Auftrag von Grossrat Benjamin Hefti (SVP, Zizers) betreffend Massnahmen A13-Ausweichverkehr. Die A13 stösst aufgrund der starken Verkehrszunahme in den letzten Jahren während den Spitzenzeiten durch den Tourismusverkehr regelmässig an ihre Leistungsgrenze. Staus und längere Wartezeiten auf der Autobahn sind die Folgen. Parallel zur A13 verläuft die Hauptverkehrsstrasse von Maienfeld via Landquart, Zizers nach Chur sowie Richtung Domat/Ems und Rhäzüns bis Thusis. Sie wird insbesondere bei stockendem Verkehr auf der Autobahn als Ausweichroute benutzt. In vielen Ortschaften verläuft die Hauptverkehrsstrasse quer durch den Ortskern, der aufgrund der dichten Bebauung und der schmalen Strassen nicht auf diese Verkehrsbelastungen ausgelegt ist. Das Verkehrsaufkommen ist zu hoch und es kommt in den Spitzenzeiten zu Kapazitätseinbussen und somit zu einem Engpass der Leistungsfähigkeit sowie zu Sicherheitsdefiziten.

Hefti und beinahe die Hälfte des Parlaments fordern von der Regierung sechs Punkte. Untenstehend die Antwort der Regierung:

Ein gesamtheitliches Verkehrs- und Staumanagement für regionale und überregionale Lösungen auszuarbeiten.

Die Regierung sieht die Erstellung eines «Verkehrsmanagementkonzepts» vor. Dadurch soll die Gesamtverkehrssituation entlang der A13 verbessert werden. Dabei geht es nicht nur um den Ausweichverkehr. Miteinbezogen werden müssen auch das Parkraum- und das Mobilitätsmanagement der Regionen und der Tourismusdestinationen. Die Ausarbeitung eines Verkehrsmanagementkonzepts ist sehr zeitaufwändig. Die Massnahmendokumentation sieht eine Vorstudie im 2022, eine Hauptstudie im 2023 bis 2024 und die Umsetzung ab 2025 vor. In erster Linie geht es darum, das Verkehrsaufkommen nutzbringend zu bewältigen, damit Stausituationen möglichst vermieden und der Verkehrsfluss gewährleistet werden kann.

Punktuelle Massnahmen (technisch und organisatorisch, temporär oder festinstalliert) für einzelne Regionen und Gemeinden zur Verhinderung von Ausweichverkehr auf Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen aufzuzeigen.

Mit der Erstellung des Verkehrsmanagementkonzepts können auch punktuelle Massnahmen für die einzelnen Regionen und Gemeinden aufgezeigt werden. Die Ausarbeitung eines solchen Konzepts ist, wie erwähnt, sehr zeit- und ressourcenaufwändig. Als kurzfristige Massnahme wurden im Rahmen eines Pilotversuches die Durchfahrt durch die Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns während der Ostertage 2022 auf Anwohnerinnen und Anwohner, Zubringer und den öffentlichen Verkehr beschränkt. Der Versuch wird nun im Detail ausgewertet.

Aufzuzeigen, welche legale Hilfsmittel den einzelnen Gemeinden zur Verhinderung von Ausweichverkehr zur Verfügung stehen.

Die Gemeinden haben bereits heute die Möglichkeit, Gemeindestrassen eigenständig zu sperren. Zu beachten ist dabei, dass es damit auch zu einer Behinderung des lokalen Verkehrs kommen kann.

Für Massnahmen, die eine Bewilligung seitens Tiefbauamt oder Kantonspolizei benötigen, eine unbürokratische und bewilligungsfreundliche Vorgehensweise aufzuzeigen.

Die Kantonspolizei ist die Fachstelle für Signalisationen im Verkehrsbereich. Sie koordiniert Anfragen oder Gesuche der Gemeinden mit dem Tiefbauamt.

Die Federführung zur Problemlösung zwischen den Regionen, Gemeinden und dem Bundesamt für Strassen zeitnah zur Verhinderung von Ausweichverkehr zu übernehmen.

Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die mögliche Sofortmassnahmen ausarbeitet. Am 29. März 2022 fand unter der Leitung der KAPO ein «Runder Tisch» mit allen involvierten Parteien statt. In einem nächsten Schritt steht die Auswertung des Pilotversuchs mit Sperrung der Durchfahrt durch die Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns während der Ostertage 2022 durch die KAPO, das TBA und das ASTRA an.

Dafür besorgt zu sein, dass mit einer hohen Dringlichkeit diese Anliegen bearbeitet und Lösungen zur Umsetzung vorgelegt werden.

Die Regierung hat die Dringlichkeit der Anliegen erkannt und bereits erste Massnahmen umgesetzt.

Schliesslich überweist das Parlament den Auftrag mit 107:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

Keine Schallschutzwand bei Miralago

Auch im nächsten Auftrag gehet es um Verkehr. Und auch dieser Auftrag kommt von Grossrat Pietro Della Cà (SVP, Brusio). Es geht um eine Schallschutzwand beim Dorf Miralago. Das Projekt «Strassenkorrektur Verbindung Miralago Süd» sieht eine Erweiterung der bestehenden Kantonsstrasse vor. Dieses Projekt hat Konsequenzen, die über den Rahmen des Projekts selbst hinausgehen. Tatsächlich hat sich die Rhätische Bahn bereits dafür eingesetzt, die Bahnlinie nach Osten zu verlegen und eine neue Brücke über den Fluss Poschiavino zu bauen. Darüber hinaus muss die Gemeinde Brusio eine beträchtliche Summe in die Erweiterung der Brücke investieren, um die Kreuzung des Schwerverkehrs zu ermöglichen, der aus dem Steinbruch von Miralago kommt und geht. Die Gesamtinvestition des Kantons und der Gemeinde Brusio beträgt 4,4 Millionen Franken. Sobald dieses Projekt abgeschlossen ist, wird der Schwerverkehr exponentiell ansteigen.

Vor diesem Hintergrund bitten Della Cà und knapp 30 Mitunterzeichner das Projekt um eine Schallschutzwand zu erweitern.

Die Regierung argumentiert, dass eine Schallschutzwand nicht zum Schutz des Siedlungsgebiets vor Lärm beiträgt. Die Immissionsgrenzwerte sind bei einem einzigen Haus überschritten, sagt Regierungsrat Mario Cavigelli (Mitte, Domat/Ems). Die Erstellung einer Lärmschutzwand durch den Kanton ist vor diesem Hintergrund unverhältnismässig und verstösst gegen das Gleichbehandlungsgebot, heisst es in der Antwort. Die Bedenken der lokalen Bevölkerung hinsichtlich ihrer Lärmbelastung wurden und werden vom Kanton dennoch ernst genommen. So liess das Tiefbauamt Graubünden im Jahr 2019 auf Wunsch eines besorgten Anwohnervertreters einen Lärmbericht erstellen, der den Interessierten sowohl vor Ort als auch schriftlich erläutert wurde.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen. Das Parlament sprach sich mit 63:42 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen eine Überweisung aus.

Keinen neuen Tunnel bei Brusio

Weiter geht es mit einem Auftrag von Grossrat Pietro Della Cà (SVP, Brusio) betreffend einer neuen Strassenverbindung zwischen Brusio und Viano. Della Cà erklärt, dass die drei Kilometer lange Verbindungsstrasse in einer Gefahrenzone liegt. Della Cà und beinahe ein Drittel des Parlaments fordern einen Tunnelneubau Cotöngi–Val da Crosc.

Die Regierung hat sich bereits verschiedentlich zum Umgang und Vorgehen bezüglich Erhöhung der Sicherheit an der Vianostrasse geäussert: So mit der Beantwortung der anlässlich der Dezembersession 2018 eingereichten Anfrage Della Cà sowie anlässlich der Augustsessionen 2018 und 2021 im Rahmen der Fragestunden des Grossen Rats. Die Regierung ist sich der vorhandenen Steinschlaggefahr auf Teilen der Verbindungsstrasse nach Viano nach wie vor bewusst.

Die Naturgefahrenstrategie der Schweiz sieht als Entscheidungsgrundlage für die Realisierung von Schutzmassnahmen die zwei Faktoren «individuelles Todesfallrisiko» sowie «Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit allfälliger Schutzmassnahmen» vor. Das individuelle Todesfallrisiko entlang der Vianostrasse wurde mit dem letzten grösseren Schutzbautenprojekt des Amtes für Wald und Naturgefahren im Jahr 2017/2018 gesenkt. Um das Schutzziel des Bundesamtes für Umwelt beziehungsweise den Grenzwert für das individuelle Todesfallrisiko zu erreichen, bedarf es entlang der Vianostrasse weiterer Investitionen in Schutzbauten von acht Millionen Franken. Das Schutzziel ist somit prinzipiell erreichbar. Die Regierung beabsichtigt mit einer raschen Umsetzung weiterer Massnahmen die Realisierung des Schutzziels.

Aber, schreibt die Regierung in ihrer Antwort: Bei der Beurteilung der zu ergreifenden Massnahmen kann nicht alleine auf die Naturgefahren abgestellt werden. Vielmehr ist auch dem Kosten-Nutzen-Verhältnis von Schutzmassnahmen hinreichend Rechnung zu tragen. So würde der geforderte Tunnel von Cötöngi/Mureda bis Val dal Crosc 67 Millionen Franken kosten. Und die Realisierungszeit würde zehn 10 bis 15 Jahre dauern. Unter Berücksichtigung der schwierigen Randbedingungen und des ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist der Bau eines Tunnels damit nicht zu rechtfertigen.

Trotz der ablehnenden Haltung im Rat gibt es mehrere Voten, Randregionen nicht auszugrenzen, das lange gehegte Problem dieser Gefahrenstrecke anzugehen.

Zurzeit erarbeitet das Tiefbauamt Graubünden in Abstimmung mit dem Amt für Wald und Naturgefahren ein Strassenbau-/Sicherungsprojekt. Parallel dazu und auf Wunsch der Gemeinde Brusio hat das Tiefbauamt Seilbahnkonzepte geprüft. Mit der Gemeinde Brusio wurde im Februar vereinbart, dass nach Vorliegen des ausgearbeiteten Strassenbau-/Sicherungsprojekts ein Vorschlag zur besseren Erschliessung von Viano, auch unter Einbezug einer Variante mit Personenseilbahn, festgelegt wird. Der Vorschlag soll im Anschluss der Bevölkerung präsentiert werden. Ziel der Regierung ist es, Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zeitnah umzusetzen und ein Projekt zur besseren Erschliessung von Viano weiter voranzutreiben.

Das Parlament lehnt den Auftrag mit 58:48 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Steuersenkung für umweltbewusstes Verhalten

Weiter geht es mit einem Fraktionsauftrag der Mitte zur Schaffung steuerlicher Anreize zum Schutz der Umwelt. In der Oktobersession hat der Grosse Rat die Botschaft Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» – Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I verabschiedet. Dies war ein erster Schritt in Richtung mehr Klimaschutz in Graubünden. Mit der zweiten Etappe liegt der zweite, grössere Schritt noch vor uns. Wie in der damaligen Debatte angemerkt wurde, müssen aus der gescheiterten Abstimmung zum CO2-Gesetz Lehren gezogen werden. Eine finanzielle Mehrbelastung der gesamten Bevölkerung oder die höhere Belastung der Randregionen durch höhere Steuern und Abgaben auf dem privaten Individualverkehr finden aus Sicht der Mitte keine breite Akzeptanz in der Bündner Bevölkerung. Der Grosse Rat war sich einig, dass auf zusätzliche Abgaben und Steuern zu verzichten ist. Zudem wurde festgehalten, dass Steuererhöhungen nur als allerletzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden.

Die Mitte ist der Ansicht, dass nun im Gegenteil geprüft werden muss, ob mit Steuererleichterungen gezielt Anreize geschaffen werden können, damit die Bevölkerung und die Unternehmen ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten können und wollen. Die Devise dazu lautet «Fördern statt fordern».

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, in der zweiten Etappe Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» Steuererleichterungen für natürliche und juristische Personen im Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes vorzusehen und dem Grossen Rat zur Beratung zu unterbreiten. Diese Steuererleichterungen sind einzig mit dem Ziel zu gewähren, Anreize für natürliche und juristische Personen zu schaffen, sich umweltbewusster zu verhalten oder verstärkt in den Klimaschutz zu investieren. Gegebenenfalls sind die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

FDP, GLP, SP und Regierung lehnen den Fraktionsauftrag ab. Die Regierung begründet ihre Haltung in ihrer Antwort wie folgt: Gemäss dem Bündner Steuergesetz kann die Regierung Unternehmungen für eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit im Interesse der Volkswirtschaft für längstens zehn Jahre Steuererleichterungen gewähren. Mit der Steuererleichterung soll die Ansiedlung neuer Unternehmungen gefördert werden. Bei bestehenden Unternehmungen soll sie Anreize schaffen, in Graubünden weiter zu investieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu erhalten. Im vorliegenden Auftrag wird von Steuererleichterungen gesprochen. Und der Fraktionsauftrag zielt auf steuerliche Erleichterungen, namentlich Steuerabzüge, um die erwähnte Lenkungswirkung zu erzielen.

Die Regierung hat Lenkungsmassnahmen im Steuerrecht regelmässig abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von diesem Grundsatz abzuweichen. Weiter schreibt die Regierung, dass der Abzug auch aufgrund des harmonisierten Bundessteuerrechts abgelehnt werden muss. Dieses regelt den Bereich der allgemeinen Abzüge abschliessend. Die Kantone können damit keinen allgemeinen Abzug zum Schutz der Umwelt einführen. Dieser wäre bundesrechtswidrig und dürfte von der mit dem Vollzug des Steuergesetzes betrauten Steuerverwaltung nicht angewendet werden.

Die Kantone sind zwar frei, Sozialabzüge einzuführen. Ein Sozialabzug kann aber nur dort gewährt werden, wo eine Gruppe von Steuerpflichtigen aufgrund ihrer persönlichen Situation höhere Ausgaben hat, die einen Mehrbedarf an existenzsichernden Mitteln erforderlich macht. Das Steuerharmonisierungsgesetz lässt Sozialabzüge, um ausserfiskalische Ziele zu erreichen, nicht zu.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Fraktionsauftrag abzulehnen. Das Parlament folgt der Regierung und überweist den Auftrag mit 58:55 Stimmen bei 1 Enthaltung - wenn auch knapp - nicht.

Und nochmals ÖV

Nach der Pause geht es weiter mit der Beratung der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden. Aktuell wird der Artikel 28 von insgesamt 41 Artikeln beraten.

Nach einer langen Debatte stimmt das Parlament der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr mit 114:0 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu.

Bild Freepik

Die letzte Pause in Chur

Nach der Beratung der dringlichen Anfrage der SVP entlässt Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) den Grossen Rat in die Nachmittagspause. Es ist die letzte Pause dieser Session in Chur. Am Samstag reist das Parlament nach der Beratung einiger Traktanden zur Standespräsidentenfeier nach Davos.

So. 02.09.2022 - 14.00 Uhr

Dringliche Anfrage zu Energiekrise

Die SVP hat am Mittwoch im Grossen Rat eine dringliche Fraktionsanfrage zu den massiv höheren Strompreisen deponiert. Mit ihrem Vorstoss möchte die SVP von der Regierung wissen, inwiefern die hohen Strompreise Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons haben. Die Ratsmitglieder haben die Anfrage am Donnerstagmorgen mit 115:0 Stimmen bei einer Enthaltung für dringlich erklärt.

Somit debattiert das Bündner Parlament nun über den Vorstoss. Bei der Anfrage geht es gemäss SVP nicht darum, ob Graubünden im kommenden Winter genügend Energie hat, sondern darum, ob die Energie noch bezahlbar sein wird. Die Partei befürchtet, dass die hohen Preise insbesondere für Grossbezüger schmerzhaft sein werden und dass deshalb sogar Tourismusstrukturen geschlossen werden müssen.

Die SVP zitiert eine Marktstudie: Ein mittleres Bündner Hotel verbraucht pro Jahr rund 1 GWh. Diese kostet gemäss der Studie statt aktuell 60’000 Franken neu 569’000 Franken. Dieser Preisschub von 949 Prozent dürften für viele Betriebe existenziell sein, schreibt die SVP. Und die Partei befürchtet, dass im Zug dieser Strompreisanstiege Tourismusinfrastrukturen geschlossen werden müssen. Und diese drohenden Schliessungen dürften massive Auswirkungen auf den Bündner Tourismus und die Wirtschaft haben.

Vor diesem Hintergrund möchte die SVP Graubünden von der Regierung wissen, welche konkreten Massnahmen sie ergreift, um die besorgniserregende Situation zu entschärfen. 

In ihrer Antwort schreibt die Regierung: Die aktuelle Situation an den Energiemärkten hat zu extremen Verwerfungen geführt. Es ist deshalb nicht mehr unwahrscheinlich, dass es Ende des Winters 2022/23 in der Schweiz zu einer Strom- und/oder Gasmangellage kommen kann.

Weiter ist sich auch die Regierung bewusst, dass eine solche weitreichende Konsequenzen für die Bündner Bevölkerung und Wirtschaft hätte. Die Mangellage, aber auch die Effekte der hohen Preise als Folge daraus, werden sich sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Strombezüger auswirken. Härtefälle sind nicht ausgeschlossen, schreibt die Regierung.

Die Regierung ist sich der prekären Situation der Unternehmen bewusst. Während besonders energieintensive Industrieunternehmen einzelbetrieblich bereits seit geraumer Zeit sehr grosse Anstrengungen unternehmen, ihren Energieverbrauch zu drosseln, haben weitere Unternehmen auf der Basis von Branchenempfehlungen ebenfalls Schritte unternommen und, wie beispielsweise die Bergbahnen oder die Hotellerie, branchenweit mit der konsequenten Überprüfung ihrer Energieeffizienz und der Definierung ihrer Einsparziele begonnen.

Mit zum Kostenproblem in der Wirtschaft trägt der Umstand bei, dass Grossbezüger in den freien Markt gewechselt haben. Sie haben dadurch ihre Energiekosten massiv senken können. Und nun ist eine Rückkehr in den geschützten Markt gemäss Bundesrecht nicht mehr möglich. Allerdings hat eine beachtliche Anzahl dieser Unternehmen im freien Markt ihre Strombeschaffung mittelfristig, für zwei bis fünf Jahre, vertraglich abgesichert.

In Graubünden weisen 400 bis 500 Betriebe einen hohen Energieverbrauch auf. Die Mehrheit davon bewegt sich wohl mehrheitlich im freien Markt. Aufgeteilt nach Branchen weisen einen hohen Energieverbrauch auf: einige Betriebe der Industrie (Hamilton, Ems-Chemie, Landqart, Holcim), gefolgt von Unternehmen im Tourismusbereich (Bergbahnen, Hotels, Bäder), des Grossgewerbes (Bäckereien, Lackierereien) und der öffentlichen Hand (Spitäler, Verwaltung, Gemeinden). Folgeeffekte fallen demnach flächendeckend, aber unterschiedlich aus, schreibt die Regierung in ihrer Antwort weiter.

Und zur Rhätischen Bahn schreibt die Regierung: Das Unternehmen hat sich bezüglich Bahnstrom bis Oktober 2024 vertraglich abgesichert. Den übrigen Strombedarf hat die Rhätische Bahn teilweise als Grosskundin gebündelt und abgesichert. Allfällige Mehrkosten ergeben sich so mit Verzögerung und können gemäss der Abgeltungsvereinbarung mit Bund und Kanton gedeckt werden, ohne dass die Mehrkosten auf die Kunden abgewälzt werden müssen.

Abschliessend wird der Kanton im Rahmen des Teilstabes «Sicherheit Energieversorgung» im Herbst eine Kommunikationsplattform in Betrieb nehmen. Sie soll als innerkantonale Drehscheibe funktionieren und alle Informationen zur Energielage, aber auch zu Energiesparpotenzialen an Bevölkerung und Wirtschaft weitergeben.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle Fraktionen hohe Erwartungen an die Regierung haben. Und mehrere Votanten im Rat plädieren dafür, die mögliche Energiekrise zwar ernst zu nehmen, aber auch ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln.

Der Grosse Rat erklärt die Fraktionsanfrage «Energiekrise = Wirtschaftskrise» der SVP GR einstimmig für dringlich. Unter...

Posted by SVP Graubünden on Thursday, September 1, 2022
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Mittagspause in Chur

Nach einem intensiven Vormittag entlässt Standespräsident Tarzisius Caviezel (FDP, Davos) das Parlament in die Mittagspause.

Um 14 Uhr geht es weiter mit der Beratung der dringlichen Fraktionsanfrage der SVP betreffend Energiekrise = Wirtschaftskrise.

Wir melden uns rechtzeitig zurück und wünschen guten Appetit. 

Philipp Wyss ist Chefredaktor der gemeinsamen Redaktion der Zeitung «Südostschweiz» und der Internetseite «suedostschweiz.ch». Damit zeichnet er für das Team und für den Inhalt dieser Produkte verantwortlich. Mehr Infos

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Energiekrise und Dringlichkeit, da frage ich mich, weshalb nicht jetzt schon und unbürokratisch etwas unternommen wird mit Massnahmen ohne Komforteinbusse. So könnten viele Lichtreklamen ausgeschalten werden. Wer interessiert sich denn Nachts um 2 Uhr, welches Büro wo eingemietet ist. Unnütze Aussenbeleuchtungen, wem schadet es, wenn es diese nicht mehr gibt? Dimmung von Strassenbeleuchtungen, würde das unseren Komfort empfindlich stören? Und sicher gibt es noch viel mehr von guten Ideen. Aber nein, lieber reden und auf später verschieben.

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