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Deutschland will EU-Lösung für russische Kriegsdienstverweigerer

Die deutsche Regierung will auf europäischer Ebene in den kommenden Wochen eine gemeinsame Linie zum Umgang mit russischen Kriegsdienstverweigern erreichen. Das sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin.

Agentur
sda
23.09.22 - 13:52 Uhr
Politik
ARCHIV - Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, beantwortet auf der Regierungspressekonferenz Fragen von Journalisten. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
ARCHIV - Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, beantwortet auf der Regierungspressekonferenz Fragen von Journalisten. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Keystone/dpa/Wolfgang Kumm

Dass nach der am Mittwoch verkündeten Teilmobilmachung viele russische Männer versuchten, sich dem Kriegsdienst in der Ukraine zu entziehen, sei zunächst einmal «ein gutes Zeichen», meinte er. Jetzt gehe es darum, gemeinsam mit den anderen EU-Staaten «eine tragfähige Lösung» zu finden. In dieser besonderen Situation nur darauf zu verweisen, dass jeder, der es schaffe einzureisen, einen Asylantrag stellen könne, sei nicht ausreichend.

In jedem einzelnen Fall müssten vor einer Aufnahme aber immer die Beweggründe des mutmasslichen Kriegsdienstverweigerers geprüft werden, betonte Hebestreit. Denn es müsse sichergestellt werden, dass derjenige, der aufgenommen werde, niemand sei, der sich im Auftrag der russischen Staatsmacht nach Europa bewege.

Pläne für ein Sonderaufnahmeprogramm oder sogenannte humanitäre Visa für russische Kriegsdienstverweigerer gibt es bislang weder in Deutschland noch auf EU-Ebene. Über ein Programm, das besonders gefährdeten Dissidenten, Journalisten und Wissenschaftlerinnen Schutz bieten soll, hat Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums bisher 438 Menschen aus Russland aufgenommen. Der Sprecher des Ministeriums, Maximilian Kall, sagte, die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Asylbewerber aus Russland sei bereits im April so geändert worden, «dass im Regelfall die Kriegsdienstverweigerung ein Schutzgrund ist».

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