Das Kantonsgericht pfeift das Strassenverkehrsamt zurück
In zwei Urteilen spricht das Glarner Kantonsgericht Angeklagte frei, die ihren Fahrzeugausweis hätten abgeben sollen. Das Gericht gibt dem Strassenverkehrsamt «Hinweise».
In zwei Urteilen spricht das Glarner Kantonsgericht Angeklagte frei, die ihren Fahrzeugausweis hätten abgeben sollen. Das Gericht gibt dem Strassenverkehrsamt «Hinweise».
09.08.22 - 04:30 Uhr
Politik
Das Glarner Strassenverkehrsamt hat vor zwei Jahren eine Autofahrerin und einen Autofahrer verzeigt, weil sie der Aufforderung nicht gefolgt sind, ihre Fahrzeugausweise und ihre Autonummern abzugeben. In beiden Fällen waren Gebühren in der Höhe von 30 Franken nicht bezahlt worden, worauf das Amt die Einziehung von Ausweis und Kontrollschildern verfügt hatte.
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