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Bundesrat knüpft Olympia-Kredit an Auflagen

Der Bundesrat will 30 Millionen Franken an die Olympiakandidatur der Bündner Orte St. Moritz und Davos beisteuern und für die allfällige Durchführung der Spiele 2022 bis zu einer Milliarde Franken ausgeben. Doch beide Kredite sollen an Auflagen geknüpft werden.

Südostschweiz
17.10.12 - 19:18 Uhr

Bern. – Die Ferienorte St. Moritz und Davos wollen für die Austragung der Spiele im Jahr 2022 kandidieren. Der Bundesrat will den Kredit von 30 Millionen Franken aber nur freigeben, wenn der Kanton Graubünden und Swiss Olympic die Kandidatur ebenfalls mit je mindestens 15 Millionen Franken unterstützen.

Mit einem zweiten Verpflichtungskredit von einer Milliarde Franken will der Bundesrat ungedeckte Kosten für die Durchführung der Spiele übernehmen – wenn die Bündner Kandidatur den Zuschlag erhält. Das Defizit wird zurzeit auf 1,3 Milliarden Franken geschätzt.

Zweite Botschaft ausarbeiten

Sollte die Endabrechnung ungedeckte Kosten von unter einer Milliarde Franken aufweisen, müsste dem Bund ein zu viel geleisteter Beitrag zurückerstattet werden, heisst es im Entwurf des Bundesbeschlusses. Der Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Auch hier macht der Bundesrat Auflagen, wie er am Mittwoch entschied. Kanton und Gemeinden müssen bei der Organisation und der Durchführung der Wettkämpfe auf Schnee und Eis Anforderungen von Umweltschutz, Raumplanung und Nachhaltigkeit erfüllen. Auch die Bestimmungen über den Zweitwohnungsbau müssen sie einhalten.

Erhält Graubünden den Zuschlag für die Spiele, will der Bundesrat eine zweite Botschaft zur Durchführung der Spiele ausarbeiten. Darin enthalten sein werden die Verwendung der Kredite, die Umsetzung der Auflagen für die Übernahme von nicht gedeckten Kosten und auch die Aufsicht über das Projekt durch den Bund.

Zwei Termine für Anhörungen

Der Bundesrat führt nun eine Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen durch. Weil die Zeit knapp ist, werden für Interessierte an zwei Terminen am 26. Oktober und am 29. Oktober Anhörungen durchgeführt. Auch schriftliche Stellungnahmen sind möglich.

Danach will die Landesregierung die Botschaft ans Parlament verabschieden. Das Bündner Kantonsparlament solle die definitive Haltung der Landesregierung kennen, wenn es im Dezember über die Kandidaturvorlage berät, begründete sie dieses Vorgehen.

Am 3. März 2013 entscheidet das Bündner Stimmvolk, ob es die Olympischen Spiele will. Spätestens im November 2013 muss die Kandidatur beim Internationalen Olympischen Komitee angemeldet werden. Im März 2014 sind Dokumente und Angaben zu finanziellen Garantien durch den Bund einzureichen. Vergeben werden die Winterspiele Ende Juli 2015. (sda)

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