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Bündner Regierung überrascht von Lausanner Urteilen

Der Bündner Volkswirtschaftsdirektor Hansjörg Trachsel ist überrascht von den Lausanner Urteilen zur Zweitwohnungsinitiative. Im Kanton Graubünden sind rund 150 Baugesuche betroffen, die bis vor Bundesgericht angefochten wurden.

Südostschweiz
22.05.13 - 20:50 Uhr

Chur. – Überrascht sei er, weil nach der Annahme des Volksbegehrens im März letzten Jahres die Mehrheit der Rechtsprofessoren anderer Meinung gewesen sei als nun das Bundesgericht, sagte Regierungsrat Hansjörg Trachsel in einer ersten Reaktion.

Auch die Kantonsgerichte, die sich mit den Auswirkungen der Initiative beschäftigt hätten, seien anderer Meinung gewesen als die Lausanner Richter. Das gleiche gelte für den Bundesrat und dessen vorläufige Verordnung zur Umsetzung der Initiative.

Von einem Schlag gegen das Baugewerbe wollte Trachsel am Mittwoch nicht sprechen. Der eigentliche Schlag gegen das Baugewerbe sei die Annahme der Zweitwohnungsinitiative gewesen, sagte er.

Nach 30 Tagen rechtsgültig

Laut dem Juristen des Bündner Volkswirtschaftsdepartementes, Carlo Decurtins, sind im Kanton Graubünden rund 150 angefochtene Baugesuche von den Lausanner Urteilen betroffen.

50 Gesuche seien von Privaten angefochten worden, 100 von Franz Webers Beschwerdeorganisation Helvetia Nostra. Nicht angefochtene Bewilligungen sind in Graubünden nach 30 Tagen rechtsgültig und von den Urteilen nach Ansicht der Bündner nicht betroffen. (sda)

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