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Ratsdebatten über Eigenkapitalanforderungen an UBS können starten

Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Töchtern mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Das will der Bundesrat, und nun entscheidet das Parlament. Bei den Eigenkapitalverordnungen hingegen geht der Bundesrat weniger weit als zunächst geplant.

Agentur
sda
22.04.26 - 17:07 Uhr
Politik
"Die Verantwortung liegt jetzt beim Parlament": Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellt in Bern die Vorlage für die Eigenmittelanforderungen an die UBS den Medien vor.
"Die Verantwortung liegt jetzt beim Parlament": Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellt in Bern die Vorlage für die Eigenmittelanforderungen an die UBS den Medien vor.
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Massnahmen sollen das Too-big-to-fail-Dispositiv stärken. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu Änderungen des Bankengesetzes ans Parlament. Seine Vorschläge sind Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Grossbank Credit Suisse (CS) und der erzwungenen Notfusion der CS mit der UBS vom März 2023. Ab Sommer können die Räte über die Änderungen im Bankengesetz entscheiden.

Faktisch nur UBS betroffen

Beim Fall CS habe sich gezeigt, dass Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften ungenügend mit hartem Eigenkapital abgesichert gewesen seien, schrieb der Bundesrat. Das will er nun beheben. Aufgenommen würden auch Anliegen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), die sich mit der CS befasst hatte.

Betroffen ist derzeit faktisch allein die UBS. Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Heute ist dies zu rund zur Hälfte mit Fremdkapital möglich. Eingeführt werden soll die neue Vorgabe - eine Parlamentsberatung ohne Verzögerungen vorausgesetzt - über sieben Jahre.

Die neue Vorgabe soll bewirken, dass die betroffenen Banken in einer Krise ausländische Töchter ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise verkaufen können, solange sie noch eigenständig handeln können. Damit soll es weniger wahrscheinlich werden, dass eine Bank abgewickelt werden muss.

Bundesrat spricht von Kompromiss

Diese Lösung werde von der Schweizerischen Nationalbank und von der Finanzmarktaufsicht Finma unterstützt, schrieb der Bundesrat. Er spricht von einem Kompromiss. Alternativen - etwa eine allgemeine Erhöhung des Eigenkapitals oder Strukturanpassungen wie zum Beispiel die Abspaltung des US-Geschäfts - seien nicht verhältnismässig.

Global systemrelevante Banken würden mit den neuen Vorgaben stabiler und der Finanzplatz gestärkt, schreibt der Bundesrat. Und ein allfälliger Schaden zu Lasten der Steuerzahlenden werde kleiner. Die UBS wehrt sich seit Monaten erbittert gegen die neue Vorgabe. Auch aus der Bankenbranche kam Kritik.

Per Anfang 2027 in Kraft gesetzt hat der Bundesrat am Mittwoch zudem Änderungen der Eigenkapitalverordnung - hier kann er ohne Mitwirkung des Parlaments entscheiden. Will er bei der Eigenkapital-Unterlegung von ausländischen Beteiligungen hart bleiben, kommt er der Branche mit der Eigenmittelverordnung entgegen.

Entgegenkommen bei Verordnung

Denn er verzichtet nach der Vernehmlassung darauf, für latente Steueransprüche und Software eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital zu verlangen. Analog zur EU will er für Software eine dreijährige Abschreibungsdauer festlegen und dies nur systemrelevanten Banken so vorschreiben.

Bei den latenten Steueransprüchen will er auf die Unterlegung mit Eigenkapital verzichten, da sie laut Communiqué eine internationale Ausnahme wäre. Er behält sich aber vor, auf diesen Verzicht zurückzukommen, sollte die Eigenkapitalunterlegung von ausländischen Töchtern «nicht hinreichend umgesetzt werden», wie es hiess.

Bei der UBS würden die Neuregelungen gemäss Schätzungen der Behörden und aufgrund des Status quo zu einem Anstieg der Anforderungen an die harten Eigenmittel im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar führen. Davon entfallen zwei Milliarden Franken auf die Verordnungsänderungen.

Wäre die Regelung per 1. Januar 2026 eingeführt worden, hätte die effektive Kapitallücke rund 9 Milliarden US-Dollar betragen. Die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen und der zusätzliche Bedarf an Eigenmitteln hingen von künftigen Entwicklungen und von strategischen Entscheidungen der Bank ab, schreibt der Bundesrat.

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