Mehr Mehrwertsteuer und Lohnprozente für die 13. AHV-Rente
Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente zeichnet sich noch keine Lösung ab. Zwar ist die zuständige Ständeratskommission von ihrem ursprünglichen Plan abgerückt. Sie will jedoch neben einer Mehrwertsteuererhöhung weiterhin an zusätzlichen Lohnprozenten festhalten.
Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente zeichnet sich noch keine Lösung ab. Zwar ist die zuständige Ständeratskommission von ihrem ursprünglichen Plan abgerückt. Sie will jedoch neben einer Mehrwertsteuererhöhung weiterhin an zusätzlichen Lohnprozenten festhalten.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) hält an dieser Mischlösung fest, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie senkt aber dank der zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds den Umfang der Erhöhungen. Zudem beantragt sie neu, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare separat zu regeln.
Der neue Vorschlag der SGK-S umfasst eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 statt wie bisher 0,4 Prozentpunkte und der Mehrwertsteuer um 0,4 statt wie bisher 0,5 Prozentpunkte. Dieser Entscheid fiel mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt. 4 bis 5 Milliarden Franken sind dafür jährlich nötig. Bundesrat und Nationalrat wollen nur die Mehrwertsteuer erhöhen - um 0,7 Prozentpunkte; der Bundesrat unbefristet, der Nationalrat befristet bis 2030.
In der Frühjahrssession geht die Diskussion im Ständerat weiter.