Bei der Altersguillotine bleibt immer noch alles beim Alten
Die Landsgemeinde hat die Aufhebung der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter verworfen – gegen die Anträge des Landrats und der Regierung. Doch diese wollte ursprünglich sowieso nichts ändern.
Die Landsgemeinde hat die Aufhebung der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter verworfen – gegen die Anträge des Landrats und der Regierung. Doch diese wollte ursprünglich sowieso nichts ändern.
Obwohl der Zeitplan nicht mehr ganz stimmte: «Jetzt ziehen wir das durch» erklärte der neue Landammann am Sonntag gegen 14 Uhr. Statt die Landsgemeinde abzubrechen, wollte FDP-Regierungsrat Benjamin Mühlemann aus Mollis auch das letzte ordentliche Traktandum noch behandeln. Es sah nach dem Willen der Regierung und des Landrats eine Änderung der Kantonsverfassung vor. Mit dieser sollte die sogenannte Altersguillotine zumindest teilweise fallen. Diese wurde 1988 erlassen und sieht vor, dass Frauen und Männer im Alter von 65 Jahren von öffentlichen Ämtern zurücktreten müssen.