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Neues Konzept für WEF-Temporärbauten

Damit die negativen Begleiterscheinungen des WEF-Jahrestreffens auf ein erträgliches Mass eingegrenzt werden können, soll das kommunale Baugesetz angepasst werden. Am 9. Juni stimmt die Davoser Bevölkerung über diese Teilrevision ab.

Davoser
Zeitung
05.05.24 - 07:00 Uhr
Politik
Am 9. Juni wird abgestimmt, ob zukünftig nur noch vom WEF eingeladene Firmen, Non-Profit-Organisationen und Nationen an der Promenade präsent sein dürfen.
Am 9. Juni wird abgestimmt, ob zukünftig nur noch vom WEF eingeladene Firmen, Non-Profit-Organisationen und Nationen an der Promenade präsent sein dürfen.
so (Olivia Aebli-Item)
Die Gesetzesanpassung ermöglicht den Davoser Behörden insbesondere eine strengere Regulierung der Temporärbauten. Damit die notwendigen Planungen für das WEF-Jahrestreffen 2025 bereits jetzt starten können, hat sich der Kleine Landrat mit den Regeln für den Auf- und Abbau für temporäre WEF-Bauprojekte befasst und das neue Konzept genehmigt.

Die Gemeinde Davos hat die Bewilligungspraxis für Temporärbauten während der WEF-Jahrestreffen in den vergangenen Jahren laufend aktualisiert und verschärft. Die Handlungsoptionen der Behörden sind jedoch mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausgeschöpft. Damit der eingeschlagene Weg weiterverfolgt und bei Bedarf auch weitergehende Massnahmen ergriffen werden können, benötigt es eine Teilrevision des kommunalen Baugesetzes. Die Gesetzesrevision wurde vom Davoser Parlament nach eingehender Prüfung einstimmig befürwortet. Am 9. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung über die Vorlage.

Drei-Phasen-Modell hat sich bewährt

Das Reglement für den Auf- und Abbau von temporären WEF-Bauprojekten wird jeweils bis Ende April beschlossen, damit alle Betroffenen ihre Planung frühzeitig den geltenden Regeln anpassen können. Der Kleine Landrat hat das neue Konzept für das WEF-Jahrestreffen 2025 beraten und genehmigt. Das auf das diesjährige Jahrestreffen eingeführte Drei-Phasen-Modell für den Aufbau hat sich bewährt. Es wird in angepasster Form auch für das WEF-Jahrestreffen 2025 verwendet. Das bedeutet, dass in der ersten Phase bereits im Dezember die Aussenhüllen von Temporärbauten aufgebaut werden dürfen. Die Bauten müssen jedoch wie bisher zwingend ästhetisch ansprechend sein und dürfen mit keiner Werbung versehen werden. Temporärbauten, welche eine spezielle Bodenkonstruktion benötigen, dürfen – wie bereits in den Vorjahren – im November aufgebaut werden. In der zweiten Phase vom 8. bis 10. Januar 2025 dürfen Bauarbeiten stattfinden, jedoch nur unter Benützung von privater oder öffentlicher Fläche ausserhalb der Promenade. Die Promenade darf in dieser Phase also auch in Zukunft nicht durch Bauarbeiten gestört werden. Erst in der dritten Phase, in der Woche unmittelbar vor dem Jahrestreffen, darf auch die Promenade für den Aufbau in Anspruch genommen werden. Dank dieses Modells können die touristischen Hauptferien­wochen weiterhin vom WEF-Aufbau ­befreit bleiben.

Weiter werden die erlaubten Arbeitszeiten reduziert. Neu müssen die Arbeiten um 20 Uhr beendet werden. Bis anhin durfte bis 22 Uhr gearbeitet werden. Damit werden die Lärmemissionen in den Abendstunden gesenkt. Eine lärmreduzierende Wirkung soll zudem auch das Verbot von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Hebebühnen bewirken. Wie bereits im Vorjahr muss zudem bereits bei der Einreichung des Gesuches die endnutzende Firma oder Institution angegeben werden.

Keine Gesuche auf «Vorrat»

Diese Regelung verhindert, dass Gesuche für Temporärbauten auf Vorrat eingereicht werden, ohne dass bereits eine konkrete Nutzung vorgesehen ist. Als Endnutzer sind zudem nur offizielle Partner des World Economic Forums zugelassen. Firmen, welche nicht zum WEF-Jahrestreffen eingeladen wurden, dürfen sich nicht mehr in Temporärbauten oder umgenutzten Ladenlokalitäten präsentieren. Damit soll verhindert werden, dass durch die bewilligten Projekte neben den bereits geladenen Gästen zusätzliche Personen und damit Verkehrsströme nach Davos gelockt werden und die ohnehin schon stark ausgelastete ­Infrastruktur zusätzlich belastet wird. Diese Regelung gilt nicht für Vertretungen von Nationen und für Non-Profit-Organisationen, die einem explizit ideellen Zweck dienen.

Einheimische im Blick

Auch für die Fussgängerinnen und Fussgänger soll es Verbesserungen geben. Neu wird in jeder Logistikzone eine Person des Verkehrsdienstes ausschliesslich für diesen Personenkreis zuständig sein und sich auf deren Sicherheit konzentrieren. Neben der Priorisierung der Linienbusse sollen damit die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung weiter gestärkt werden. Der Kleine Landrat ist überzeugt, dass diese und weitere Massnahmen die negativen Begleiterscheinungen der WEF-Jahrestreffen weiter reduzieren können.

Für das WEF-Jahrestreffen 2025 verzichtet die Davoser Regierung auf die zahlenmässige Begrenzung der Temporärbauten und Umnutzungen, welche im revidierten Baugesetz vorgesehen ist. Falls der erwünschte Effekt der aktuell beschlossenen Massnahmen ausbleibt, wird sie in Zukunft von diesem Instrument Gebrauch machen müssen.

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