Kein Höchstalter mehr für Ständeräte
Wer das Pensionsalter erreicht hat, darf im Kanton Glarus kein Amt als Regierungsrätin, Ständerat oder Richterin mehr ausüben. Das soll sich nun ändern.
Wer das Pensionsalter erreicht hat, darf im Kanton Glarus kein Amt als Regierungsrätin, Ständerat oder Richterin mehr ausüben. Das soll sich nun ändern.
Zwei Verfassungsartikel müssten geändert werden, damit die Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für Mitglieder des Regierungsrates, Vertreterinnen des Ständerates und für alle Richterinnen und Richter aufgehoben wird. Diese Änderung forderte der Landrat in einem parlamentarischen Auftrag bereits vor zwei Jahren.
Nach Ansicht der Glarner Regierung hat sich die Regelung mit der Altersbeschränkung aber bewährt, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie fordert deshalb einen Kompromiss: Geht es nach ihr, soll die Altersgrenze nur noch für den Regierungsrat, die Gerichtspräsidien und teilamtliche Vizegerichtspräsidien gelten. Für Ständerätinnen und Ständeräte und Milizrichterinnen und Milizrichter soll sie abgeschafft werden. Diesem Vorschlag müsste nun der Landrat zuhanden der Landsgemeinde zustimmen.
Auch auf Gemeindeebene ein Thema
Eine Ausweitung der Höchstaltersgrenze auf Mitglieder kommunaler Behörden könne und solle im Zusammenhang mit der anstehenden Totalrevision des Gemeindegesetzes diskutiert und auf Gesetzesstufe verankert werden, heisst es in der Mitteilung weiter. (so)
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