Dem Verlust von wertvollem Know-how entgegenwirken
Unter dem etwas sperrigen Titel «Neuregelung der Amtszeitbeschränkungen» soll eine Bestimmung in der Davoser Verfassung angepasst werden. Doch was genau soll geändert werden?
Eigentlich wäre die Davoser Verfassung mit Inkrafttreten am 1. Januar 2020 gar noch nicht so alt. Und dennoch soll der Abschnitt zu den Amtszeitbeschränkungen angepasst werden. 12 Jahre pro Amt (Grosser Landrat, Kleiner Landrat und Schulrat), total aber nicht mehr als 24 Jahre – so sieht es die gegenwärtige Bestimmung vor. Alt-Landrat Hanspeter Ambühl (FDP) reichte dazu zum Ende der letzten Legislatur eine Motion diesbezüglich ein. So wählte der Grosse Landrat im Mai eine Vorberatungskommission, die eine entsprechende Vorlage ausarbeitete.