Heikle Ausnahme
Olivier Berger über den Umgang mit dem Zweitwohnungsgesetz.
29.07.21 - 04:30 Uhr
Politik
Kommentar
Eigentlich ist der Fall klar: Gemeinden, welche schon 20 oder mehr Prozent Zweitwohnungen aufweisen, dürfen keine neuen mehr bauen. So wollte es eine – wenn auch knappe – Mehrheit des Schweizervolkes im März 2012, und so steht es auch in den Gesetzen von Bund und Kanton. Seit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Zweitwohnungsinitiative angenommen haben, wird aber ebenso kräftig wie beharrlich am Volkswillen herumgeschraubt. Mit Erfolg: Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, trotz dem – theoretischen – Verbot weiterhin Zweitwohnsitze zu bauen.
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