Schutz für Kälber: Kanton darf Wölfe rascher regulieren
Neu dürfen Wolfsrudel schon nach zehn Nutztierrissen reguliert werden. Auch für Einzelwölfe gilt eine tiefere Schadensschwelle. Das hat der Bundesrat mit der revidierten Jagdverordnung festgelegt.
Neu dürfen Wolfsrudel schon nach zehn Nutztierrissen reguliert werden. Auch für Einzelwölfe gilt eine tiefere Schadensschwelle. Das hat der Bundesrat mit der revidierten Jagdverordnung festgelegt.
von Ursina Straub und Marco Lüthi
Bereits ab dieser Woche gilt die revidierte Jagdverordnung, die der Bundesrat Ende Juni genehmigt hat – also rechtzeitig auf die Alpsaison. Die neue Verordnung erlaubt es den Kantonen, rascher in Wolfbestände einzugreifen. Neu dürfen Wolfsrudel nämlich bereits reguliert werden, nachdem sie zehn Schafe oder Ziegen gerissen haben. Bislang waren es 15 gerissene Tiere. Angerechnet werden wie bisher Nutztierrisse aus geschützten Herden.