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Bundesrat bereitet sich auf einen möglichen Anstieg der Fallzahlen vor

Gefährliche Virusvarianten früh entdecken, die Impfkampagne fortführen und genügend Testkapazitäten bereithalten: Das ist das Rezept des Bundesrats bei steigenden Fallzahlen für den Herbst und Winter.

Südostschweiz
30.06.21 - 14:22 Uhr
Politik
SCHWEIZ CORONAVIRUS GDK BERSET
Bundesrat Alain Berset spricht während einer Medienkonferenz.
KEYSTONE

Der Bundesrat will aus den Fehlern des Vorjahres lernen und auf einen allfälligen Wiederanstieg der Coronafallzahlen besser vorbereitet sein. Im Sommer 2020 war die epidemiologische Lage ähnlich wie heute. Man fühlte sich in Sicherheit - bis im Herbst die zweite Coronawelle das Land erfasste und überraschte. Das soll sich nicht wiederholen. Der Bundesrat hat am Mittwoch deshalb das weitere Vorgehen beraten.

Sollten die Ansteckungszahlen steigen - zum Beispiel, weil der Anteil nicht geimpfter Personen zu hoch ist oder sich das Wetter ändert -, sieht der Bundesrat drei zentrale Massnahmen vor: die schnelle Erkennung von neuen Virusvarianten, die Erhöhung der Impfbereitschaft und die Vorbereitung der dritten Impfung nach zwölf Monaten.

Sollte eine Virusvariante auftreten, bei der der Impfschutz nicht trägt, müssen laut Bundesrat Anpassungen beim mRNA-Impfstoff vorgenommen werden. Diese würden innerhalb von sechs Monaten möglich sein.

Da in Ländern, in denen die Delta-Variante vorherrschend ist, überdurchschnittlich viele Ansteckungen in Schulen festgestellt werden, werden die Kantone aufgefordert, dass der Schulbetrieb mit repetitiven Tests nach den Ferien aufrechterhalten werden kann.

Im Hinblick auf den Herbst sollen auch die Kapazitäten für die Kontaktverfolgung sichergestellt werden.

Erweiterung der Covid-App im Juli

Schliesslich hat der Bundesrat entschieden, die Swiss-Covid-App per Anfang Juli um eine Check-in-Funktion zu erweitern. Mit der neuen Funktion könne die Kontaktverfolgung gezielt ergänzt werden, teilt der Bundesrat mit.

Das dezentrale System zeichnet keine persönlichen Daten auf und nutzt weder Bluetooth noch GPS. Die Check-in-Funktion soll bei kleineren Veranstaltungen eingesetzt werden - zum Beispiel bei privaten Treffen, Sporttrainings, Chorproben und kleinen Konzerten oder in Sitzungszimmern.

Veranstalterinnen und Veranstalter können direkt in der App einen QR-Code erstellen, den die Gäste bei ihrer Ankunft einscannen, um sich so bei der Veranstaltung einzuchecken. Nach der Veranstaltung bestätigen die Gäste in der App, dass sie die Veranstaltung verlassen haben.

Diese Informationen werden auf dem eigenen Mobiltelefon während 14 Tagen lokal gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wird eine Person nach einer Veranstaltung positiv auf das Coronavirus getestet und gibt den Covid-Code in die Swiss-Covid App-ein, erfolgt eine automatische Benachrichtigung an alle Gäste, die im gleichen Zeitraum bei derselben Veranstaltung eingecheckt waren.

Sportförderprogramm

An seiner Sitzung hat der Bundesrat am Mittwoch zudem entschieden, dass das grösste Sportförderprogramm des Bundes, Jugend+Sport (J+S), wegen der Coronapandemie mindestens bis Ende 2022 zusätzlich unterstützt wird. Damit wolle der Bundesrat verhindern, dass die ehrenamtlichen Strukturen der geförderten Vereine geschwächt werden. Denn wegen der Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus mussten zahlreiche J+S-Aktivitäten abgesagt und die Ausbildungen eingeschränkt werden. Deswegen hatte der Bundesrat bereits im Frühling 2020 beschlossen, die Vereine mit einem Sonderbeitrag zu unterstützen. Diese Massnahmen werden nun leicht angepasst weitergeführt, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Einen finanziellen Mehraufwand gebe es nicht.

Corona-Medienhilfe

Der Bundesrat führt ausserdem die finanzielle Unterstützung für Printmedien wegen der Coronapandemie bis Ende Jahr weiter. Dazu gehören die kostenlose Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse und die Beteiligung an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von mehr als 40'000 Exemplaren pro Ausgabe. Damit sollen «die strukturellen Schwierigkeiten» der Branche angegangen werden. Herausgeberinnen oder Herausgeber können die Unterstützung beantragen, sie dürfen dafür aber für die Geschäftsjahre 2020/2021 keine Dividenden auszahlen. Ausserdem sprach sich der Bundesrat für das Massnahmenpaket für Medien aus, das in der Sommersession vom Parlament angenommen worden war.

Covid-Zertifikat

Ab dem 12. Juli gibt es ein Covid-Zertifikat «light». Damit haben Inhaberinnen und Inhaber der Covid-Zertifikate die Möglichkeit, eine Zertifikatskopie ohne Gesundheitsdaten erstellen. Das Zertifikat «light» ist nur elektronisch verfügbar und die Gültigkeit auf die Schweiz beschränkt. Die «light»-Version zeigt lediglich, dass ein Covid-Zertifikat für die bestimmte Person vorliegt. Geschaffen wurde sie auf Wunsch des Eidgenössischen Datenschützers. (sda)

Die Medienkonferenz mit Bundesrat Alain Berset kann hier nochmal verfolgt werden:

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