Kanton regelt begleiteten Freitod
Die Regierung arbeitet einen Gesetzesartikel aus, der Heimbewohnerinnen und -bewohnern das Recht einräumt, mithilfe von externen Organisationen begleiteten Suizid zu begehen.
Die Regierung arbeitet einen Gesetzesartikel aus, der Heimbewohnerinnen und -bewohnern das Recht einräumt, mithilfe von externen Organisationen begleiteten Suizid zu begehen.
17.06.21 - 04:30 Uhr
Politik

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