Kanton regelt begleiteten Freitod
Die Regierung arbeitet einen Gesetzesartikel aus, der Heimbewohnerinnen und -bewohnern das Recht einräumt, mithilfe von externen Organisationen begleiteten Suizid zu begehen.
17.06.21 - 04:30 Uhr
Politik
Berücksichtigt werden bei dem Gesetzesartikel die Bestimmungen, die in der Schweiz für begleiteten Suizid gelten. Diesen Auftrag haben die Grossratsmitglieder der Kantonsregierung erteilt, indem sie einen entsprechenden Vorstoss von Grossratsstellvertreter Pascal Pajic (SP, Chur) überwiesen haben, und zwar mit 96:0 Stimmen bei vier Enthaltungen. Den Vorstoss, den Pajic in der Februarsession eingereicht hatte, hatten 38 Ratsmitglieder unterschrieben.
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