Wie die Landsgemeinde trotz Corona beraten soll
Der Regierungsrat plant, wie die Glarner Politik allenfalls ein weiteres Jahr ohne Landsgemeinde funktionieren soll. Für diesen Fall will er das Antragsrecht der darauffolgenden Landsgemeinde einschränken.
Im Kanton Glarus sind keine Urnenabstimmungen vorgesehen. Was nicht die Kantonsverfassung dem Regierungsrat oder dem Landrat überträgt, entscheidet die Landsgemeinde. Auf dem Ring können die Glarner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht nur Ja oder Nein sagen wie jene im Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Glarner können auch Änderungsanträge stellen.