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Was, wenn Corona auch 2021 die Landsgemeinde verhindert?

Der Regierungsrat will die Landsgemeinde 2021 möglichst durchführen. Geht das wegen der Corona-Lage doch nicht, so soll es für Kanton und Gemeinden mehr Dringlichkeitsrecht bis hin zu Urnenabstimmungen geben.

Fridolin
Rast
13.01.21 - 04:30 Uhr
Politik
Im Frühling oder erst im Spätsommer? Noch steht nicht fest, wann die Arbeiter nach einem historischen Jahr ohne Landsgemeinde Böcke und Bretter aus dem Magazin holen und den Ring aufbauen können.
Im Frühling oder erst im Spätsommer? Noch steht nicht fest, wann die Arbeiter nach einem historischen Jahr ohne Landsgemeinde Böcke und Bretter aus dem Magazin holen und den Ring aufbauen können.
SASI SUBRAMANIAM

Der Regierungsrat setzt alles daran, die Landsgemeinde 2021 durchzuführen.» Das schreibt er in einem Bulletin von gestern. Sein Ziel sei, die Landsgemeinde mit einem Schutzkonzept abzuhalten, das der pandemischen Lage angepasst sei. Für den Entscheid werde die Gesamtsituation beurteilt, es würden nicht mehr wie letztes Jahr harte Kriterien wie Fallzahlen formuliert, sagt Ratsschreiber Hansjörg Dürst. Denn die Voraussetzungen seien etwas anders: Politische Veranstaltungen seien mit Schutzkonzept klar erlaubt.

Stufenweise entscheiden

Wenn nun auch dieses Jahr die Mai-Landsgemeinde abgesagt werden müsste, sieht der Regierungsrat drei Stufen vor, damit sich die politischen Entscheide nicht weiter aufstauen:

  • Der Regierungsrat verschiebt die Landsgemeinde auf den Spätsommer oder Herbst.
  • Der Landrat setzt Landsgemeindevorlagen anstelle der Landsgemeinde in Kraft. Sein Entscheid gilt, bis die Geschäfte der nächsten Landsgemeinde vorgelegt werden können. Dieses Vorgehen komme grundsätzlich für alle Landsgemeindegeschäfte infrage, so Dürst: «Denn die Dringlichkeit nimmt zu, wir könnten nicht drei oder vier Jahre in einem politischen Lockdown verharren.»
  • Wenn aber mit einem definitiven Beschluss nicht bis zur nächsten Landsgemeinde gewartet werden könnte, würde der Landrat per Notverordnung eine Urnenabstimmung ansetzen. Dies wäre aber Ultima Ratio, das letzte Mittel, schränkt Dürst ein. Es käme nur zum Zug, wenn mit einem definitiven Entscheid nicht zugewartet werden könnte.

Eher im September als im Mai

Hansjörg Dürst schätzt, dass es für den normalen Landsgemeindetermin, den ersten Maisonntag, von den Infektionszahlen her «nicht sehr gut» aussehe: «Aber wir müssen abwarten, wie sich die Impfungen bis dahin auswirken.» Wenigstens bei den Risikogruppen, die nun zuerst geimpft werden, dürften die Coronafälle bereits zurückgehen. Er wage aber keine genaue Prognose.

Eine Landsgemeinde am 5. oder am 12. September könne hingegen mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit stattfinden, erklärt Dürst weiter. Einerseits, weil bis dahin ein genügender Anteil der Bevölkerung geimpft sein werde, und anderseits, weil man im Sommer häufiger draussen sei, was zu weniger Ansteckungen führen dürfte.

Ein Plan auch für die Gemeinden

Die ordentlichen Gemeindeversammlungen wiederum sollten bis Mitte Jahr durchgeführt werden können, nimmt der Regierungsrat laut seinem Bulletin heute an. Je nach Situation solle aber geprüft werden, die Frist wie schon 2020 zu verlängern, sodass die Gemeinden sie in der zweiten Jahreshälfte nachholen könnten.Wenn das nicht gehe, so werde auf Antrag der Gemeinde auch hier schrittweise vorgegangen. Der Regierungsrat sehe vor:

  • Die Dringlichkeit wird geprüft, entweder der Regierungsrat oder der Landrat legen das Weitere fest.
  • Es wird geprüft, ob die Frühlings-Gemeinde verschoben werden kann;
  • ob und wie dringliche Beschlüsse – sogenannte Kästlibeschlüsse mit dem fakultativen Referendum – erleichtert werden können;
  • ob über weitere Gemeindegeschäfte allenfalls an der Urne abgestimmt werden soll.

Landsgemeinde nicht vorziehen

Der Regierungsrat beantwortet zudem zwei Vorstösse:

  • Die SVP verlangte eine vorgezogene, ausserordentliche Landsgemeinde, um «die politischen Rechte des Glarner Souveräns wieder einzuführen».
    Der Regierungsrat hält nun in seiner Mitteilung fest, dazu sei er gemäss der Kantonsverfassung weder zuständig noch ermächtigt. Die Motion der SVP sei darum verfassungswidrig und abzulehnen. Eine ausserordentliche Landsgemeinde einberufen könnten nur die Landsgemeinde selbst, mindestens 2000 Stimmberechtigte oder – wenn es dringend sei – der Landrat. Komme dazu, dass dies mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie keinen Sinn mache. Im Winter sei eine Landsgemeinde nicht durchführbar, kurz vor dem ordentlichen Termin kaum mehr sinnvoll.
  • Und die SP wollte den Regierungsrat prüfen lassen, wie eine politische Blockade im laufenden Jahr abgewendet werden könne. Das habe er bereits getan, erklärt der Regierungsrat nun, indem er sich mit der Landsgemeinde 2021 auseinandergesetzt sowie verschiedene Optionen und Vorgehen vorgeschlagenen habe.
    Der Landrat könne das Postulat somit abschreiben.
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