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Graubünden darf das Wolfsrudel am Beverin nicht regulieren

Der Bund hat ein Abschussgesuch des Kantons Graubünden zur befristeten Regulierung von Wölfen abgelehnt. Das Rudel am Mittelbündner Piz Beverin hätte dezimiert werden sollen.

Agentur
sda
06.01.21 - 09:44 Uhr
Politik
Der Bund lehnte ein Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung der Wölfe am Mittelbündner Piz Beverin ab (Themenbild).
Der Bund lehnte ein Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung der Wölfe am Mittelbündner Piz Beverin ab.
KEYSTONE/DPA

Nach Angaben des Bündner Amtes für Jagd und Fischerei vom Mittwoch gaben zwei Ereignisse den Ausschlag für das Abschussgesuch an das Bundesamt für Umwelt (Bafu): einerseits der Riss eines Kalbes auf der Alp Nera am Schamserberg, andererseits die Tötung eines Esels auf der Alp Durnan in Andeer. Diese Angriffe seien eine neue Dimension in der «konfliktbringenden Entwicklung des Wolfsrudels am Beverin».

Doch das Bafu lehnte das Abschussgesuch ab. Es sei zum Schluss gekommen, dass ein gerissener Esel noch keinen grossen Schaden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darstelle, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei. Das gerissene Kalb werde vom Bund als Weidegeburt beurteilt und deshalb zum Zeitpunkt des Wolfsangriffs als ungeschützt angesehen.

Der Kanton nehme den abschlägigen Entscheid des Bafu zur Kenntnis, hiess es. Nach Auffassung der Bündner Behörden ist die aktuelle Rechtslage jedoch in mehreren Punkten ungeklärt. Unter anderem widerspreche die mit dem Bafu-Entscheid verbundene Einschränkung von Weidegeburten auf der Alp einer langjährigen Praxis im Berggebiet.

Offene Fragen klären

Die offenen Fragen müssten mit dem Bafu im Hinblick auf den kommenden Alpsommer 2021 geklärt werden. Vor allem müssten die Regelungen zum Abschuss von Wölfen bei schweren Fällen flexibilisert werden.

Im Gebirgskanton vermehrten sich die Wölfe in den letzten Jahren stark. Sechs Rudel wurden im Sommer letzten Jahres bestätigt, eingeschlossen darin das Morobbia-Rudel, welches im Grenzgebiet der Kantone Graubünden und Tessin lebt. Nach Schätzungen dürften derzeit über 40 Wölfe den Kanton Graubünden durchstreifen. Sie halten sich hauptsächlich in der Surselva und in Mittelbünden auf.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass in der ganzen Schweiz mindestens neun Wolfsrudel unterwegs sind. Der Tierbestand wird auf 80 bis 100 geschätzt.

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Esel waren von Umweltorganisationen bis vor kurzem als Herdenschutz angepriesen worden. Es hiess, Kälber würden nicht angegriffen, und Rinderherden müssten nicht geschützt werden. Den Landwirten und uns Naturschutzpraktikern und etlichen Wildbiologen war klar, dass das nicht stimmt. Im Vorfeld zur Abstimmung der Jagdgesetzrevision im letzten Herbst wurde betont, dass Problemwölfe auch nach altem Recht entnommen werden können. Wenn es nicht möglich ist, nach geltendem Recht eine Abschussbewilligung zu erteilen, bleibt nur eines: Der Bundesrat kann den Wolf als jagdbare Art erklären. Er soll restriktive Kriterien definieren (z.B. Einzelentnahme, Nähe zu Siedlung/Nutztieren, Umsetzung durch Wildhut oder lizenzierte Personen). Jede Verzögerung führt zu massiven Schäden an der Berglandwirtschaft, der alpinen Weidewirtschaft und an der Artenvielfalt der Weiden.

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