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Bergrestaurant ist nicht gleich Talrestaurant

Für die schwer gebeutelte Berggastronomie war es ein kleines Aufatmen, als die Bündner Regierung am 30. Dezember 2020 beschloss, die Terrassen von Restaurants in den Skigebieten wieder zu öffnen (siehe DZ vom 31. Dezember). Doch Betriebe im Tal können davon nicht profitieren.

Andri
Dürst
06.01.21 - 13:00 Uhr
Politik
Bolgen Plaza
Gilt als Tal-Betrieb: Beim Bolgen Plaza beispielsweise darf die Terrasse bis auf Weiteres nicht zur Verpflegung genutzt werden.
Marco Hartmann
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