Gesuche können nun eingereicht werden
In Graubünden stehen A-fonds-perdu-Beiträge von über 38 Millionen Franken für Unternehmen zur Verfügung. Um solche Hilfen kann ab sofort und bis Ende April ersucht werden.
Bund und Kanton stellen für von der Coronakrise besonders betroffene Unternehmen Härtefallhilfen zur Verfügung. Die Betriebe können ab sofort Gesuche beim Kanton einreichen, wie die Standeskanzlei Graubünden gestern mitteilte. Sie weist daraufhin, dass nur vollständig ausgefüllte Gesuche mit sämtlichen nötigen Unterlagen geprüft werden können. Folgende Unternehmen – auch die juristisch als natürliche Personen geltenden Selbstständigerwerbenden – sind berechtigt, Härtefallgelder in Graubünden zu beziehen: