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Schweiz ermöglicht Gestrandeten Rückreise nach Grossbritannien

In der Schweiz gestrandete Personen aus Grossbritannien und Südafrika können ab Donnerstag dank einer Ausnahmeregelung in ihre Heimat zurückreisen. Die Regelung gilt auch für Schweizer, die sich derzeit in einem der beiden Länder aufhalten.

Agentur
sda
23.12.20 - 15:25 Uhr
Politik
Ab Heiligabend können in der Schweiz gestrandete Touristen aus Grossbritannien und Südafrika dank einer Ausnahmeregelung vorzeitig in die Heimat zurückfliegen. (Archivbild)
Ab Heiligabend können in der Schweiz gestrandete Touristen aus Grossbritannien und Südafrika dank einer Ausnahmeregelung vorzeitig in die Heimat zurückfliegen. (Archivbild)
KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) mit der Ausarbeitung einer Lösung im Hinblick auf die Festtage beauftragt, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Mittwoch mitteilte. Seit Sonntag um Mitternacht sind die Flugverbindungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie Südafrika eingestellt, um eine Verbreitung des mutierten Coronavirus möglichst zu unterbinden.

Flüge ab der Schweiz dienten grundsätzlich der Rückreise für Personen, die in Grossbritannien oder Südafrika wohnen, derzeit aber in der Schweiz weilen, schreibt das Bazl. Für Passagiere, die sich in Quarantäne befinden, gelten gemäss Mitteilung besondere Schutzmassnahmen.

Für den Transport an die Flughäfen würden die notwendigen Schutzmassnahmen sichergestellt, um das epidemiologische Risiko bei den Spezialtransfers im Inland an den Flughafen zu minimieren. Die Fluggesellschaften ihrerseits müssten die sanitarischen Schutzkonzepte einhalten.

Nur mit Ausnahmebewilligung

Für Flüge, die Schweizerinnen und Schweizer aus Grossbritannien und Südafrika in die Heimat zurückbringen, müssen die Fluggesellschaften vorgängig eine Ausnahmebewilligung beim Bazl beantragen.

Sie dürfen nur Schweizer und Liechtensteinische Staatsangehörige befördern, Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums D oder Inhaberinnen eines von einer Schweizer Vertretung ausgestellten «Laisser-passer», die die bisher geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllen. Während des Fluges müssen die Fluggesellschaften die Passagiere darauf hinweisen, dass diese nach ihrer Ankunft die schweizerischen Quarantäneregeln einhalten müssen.

Das Bazl empfiehlt Reisenden, sich direkt an die Fluggesellschaften zu wenden für Abklärungen, ob und wann ihr Flug stattfindet. Das Amt bittet zudem alle Schweizerinnen und Schweizer in Grossbritannien und Südafrika, ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort über die App «Travel Admin» zu erfassen. So könne das Aussendepartement EDA allenfalls nützliche Informationen gezielt an registrierte Reisende versenden. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden sei jedoch nicht möglich.

Im Zug der Einstellung der Passagierflugverbindungen flog auch die Swiss umgehend keine Destinationen auf den Britischen Inseln und in Südafrika mehr an. Reine Frachtflüge waren von der Streichung allerdings nicht betroffen.

Am Wochenende war die Sorge über die Auswirkungen der mutierten Coronavirus-Variante auf den Britischen Inseln stetig gewachsen. Die Taskforce des Bundes vermutet, dass sie schon in der Schweiz angekommen ist.

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