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Der Glarner Regierungsrat genehmigt vier verschiedene Lärmschutzprojekte im Glarnerland

In Netstal, Nidfurn, Leuggelbach und Riedern werden ein lärmarmer Strassenbelag oder Schallschutzfenster eingebaut.

Südostschweiz
30.11.20 - 04:30 Uhr
Politik
Strassen
0,5 Millionen Franken kosten die vier Lärmschutzprojekte den Kanton Glarus.
SYMBOLBILD/ARCHIV

Der Regierungsrat hat vier Lärmsanierungsprojekte an Kantonsstrassen bewilligt, wie er mitteilt. Gemäss der Lärmschutzverordnung des Bundes ist der Kanton verpflichtet, bei denjenigen Kantonsstrassen, bei welchen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Lärmsanierungen durchzuführen. Die Kosten für die vier Projekte betragen rund eine halbe Million Franken.

Im Rahmen der vier Projekte werden in Netstal und in Riedern neue Strassenbeläge eingebaut. Und in Nidfurn und Leuggelbach erhalten Häuser Schallschutzfenster. In diesen beiden Dörfern ist laut der Regierung der Strassenbelag vorderhand noch in einem guten Zustand.

Für eine Reihe Liegenschaften werden allerdings auch so genannte «Erleichterungen» gewährt. Das heisst, dass dort die Vorschriften nicht eingehalten werden müssen. Die Behörden können Erleichterungen gewähren, wenn die Sanierung unverhältnismässig wäre. Im Fall des Lärmsanierungsprojekts Netstal können laut der Regierung zum Beispiel neben dem Einbau eines neuen Belages keine weiteren wirkungsvollen und verhältnismässigen Massnahmen an der Lärmquelle getroffen werden.

Netstal

Im Bereich der Lerchenstrasse und der Molliserstrasse in Netstal sind 14 Gebäude sanierungspflichtig und bei vier nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert überschritten. Der Grenzwert für den Einbau von Schallschutzfenstern wird bei keinem Gebäude erreicht.

Bei der Molliserstrasse wurde im Jahr 2017 im Rahmen des Verkehrsberuhigungskonzeptes der Gemeinde eine Tempo-30-Zone umgesetzt. Als Lärmsanierungsmassnahme wird auf der Lerchenstrasse auf einer Strecke von etwa 405 Metern ein lärmarmer Strassenbelag eingebaut. Dadurch kann der Grenzwert bei sechs sanierungspflichtigen Gebäuden und bei drei nicht überbauten Parzellen eingehalten werden. Bei acht Gebäuden und einer nicht überbauten Parzelle bleibt der Grenzwert überschritten. Dafür hat die Abteilung Umweltschutz und Energie Erleichterungen gewährt. Der Einbau des lärmarmen Belages ist ab 2021 vorgesehen.

Nidfurn

In Nidfurn sind 29 Gebäude sanierungspflichtig und bei elf nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert überschritten. Bei 17 Gebäuden werden Schallschutzfenster eingebaut. Eine Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Der bestehende Belag wurde 2008 und 2009 eingebaut und befindet sich noch in einem guten Zustand. Es wird ein lärmarmer Belag eingebaut, sobald ein Sanierungsbedarf besteht. Es werden für 29 Gebäude und elf nicht überbaute Parzellen Erleichterungen beantragt. Die Schallschutzfenster werden ab 2021 ausgeführt.

Leuggelbach

In Leuggelbach wird bei 14 Gebäuden der Immissionsgrenzwert überschritten. Bei drei Gebäuden werden Schallschutzfenster eingebaut. Eine Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Der bestehende Belag wurde 2008 und 2014 eingebaut und befindet sich in einem guten Zustand. Es wird ein lärmarmer Belag eingebaut, sobald ein Sanierungsbedarf besteht. Es werden für 14 Gebäude Erleichterungen beantragt. Die Schallschutzfenster werden ab 2021 ausgeführt.

Riedern

In Riedern sind 26 Gebäude sanierungspflichtig und bei einer nicht überbauten Parzelle ist der Immissionsgrenzwert überschritten. Als Lärmsanierungsmassnahme ist auf der Lerchenstrasse auf einer Strecke von etwa 495 Metern der Einbau eines lärmarmen Strassenbelags geplant. Weiter soll im Zentrum von Riedern das bestehende Kopfsteinpflaster durch einen lärmarmen Strassenbelag ersetzt werden. Für 16 Gebäude, bei denen der Grenzwert trotz Massnahmen überschritten wird, werden von den Behörden Erleichterungen gewährt. (mitg/df)

 

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