Das Nachspiel zum Nachspiel zur Nachjagd
Die Urheber der Sonderjagdinitiative ziehen erneut gegen den Kanton vor Bundesgericht. Diesmal geht es um viel Geld.
Die Urheber der Sonderjagdinitiative ziehen erneut gegen den Kanton vor Bundesgericht. Diesmal geht es um viel Geld.
Knapp eineinhalb Jahre ist es her, seit der Bündner Souverän die Sonderjagdinitiative mit gut 54 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt hat. Erledigt ist die ganze Sache allerdings nicht: Das Bundesgericht wird sich – ein weiteres Mal – mit dem Volksbegehren und seinen Auswirkungen beschäftigen. Dies, nachdem die Initiantinnen und Initianten ein Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden ans höchste Schweizer Gericht weitergezogen haben. Mitinitiant Christian Mathis bestätigte gestern auf Anfrage einen entsprechenden Bericht von Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR).