Sanierungskosten der ehemaligen Deponie werden neu verteilt
Wer muss für die Sanierung der Deponie Dreieckswäldli in Bilten aufkommen? Um diese Frage wurde jahrelang gestritten. Nach einem Bundesgerichtsentscheid steht die Antwort nun fest.
Wer muss für die Sanierung der Deponie Dreieckswäldli in Bilten aufkommen? Um diese Frage wurde jahrelang gestritten. Nach einem Bundesgerichtsentscheid steht die Antwort nun fest.
Als Folge eines Bundesgerichtsentscheids hat das Glarner Bau- und Umweltdepartement den Kostenverteiler für die Altlastensanierung der Deponie Dreieckswäldli in Bilten geändert. Neu übernehmen nach Abzug des Bundesbeitrags das Linthwerk 75 Prozent und der Kanton Glarus 25 Prozent der Restkosten, wie das Departement in einer Mitteilung schreibt.
Gemäss Umweltschutzgesetz war das Projekt beitragsberechtigt. Der Regierungsrat will deshalb einen Kantonsbeitrag von 398'000 Franken gewähren. Der Beitrag werde dem Altlastenfonds belastet. Die Beiträge des Bundes betragen etwas mehr als eine Million Franken, diejenigen des Linthwerks rund 1,2 Millionen Franken.
Das geschah zuvor
In der damaligen Gemeinde Bilten wurde beim sogenannten Dreieckswäldli (auch Tschachenwald genannt) gegen Ende der 1960er- Jahre bis 1973 eine offizielle Kehrichtdeponie betrieben. Dabei wurden nicht nur Haushalts- sondern auch Industrieabfälle abgelagert und regelmässig verbrannt. Die Ablagerung der Abfälle erfolgte aufgrund der Tiefe der Deponie fast vollständig im Grundwasser. Der Deponie-Standort sei schliesslich in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen worden, heisst es vom Kanton.
Vor 15 Jahren sei eine Altlastenuntersuchung durchgeführt worden. Das Departement Bau und Umwelt des Kanton Glarus ordnete vier Jahre später die Sanierung des Standortes wegen ungenügenden Rückhalts der Verschmutzung an. Das Linthwerk hat den Standort schliesslich saniert, wobei das Ausmass der Verschmutzung viel grösser war als ursprünglich angenommen.
Der Rechtsstreit
Bereits 2009 hatte das Departement Bau und Umwelt auch eine Verfügung zur Kostenverteilung erlassen. Diese sei von der Gemeinde Bilten angefochten worden, heisst es weiter. Das Bundesgericht sei 2012 nicht darauf eingetreten.
Die nach der Gemeindestrukturreform neu gebildete Gemeinde Glarus Nord reichte 2014 neuerlich eine Beschwerde ein, die das Bundesgericht teilweise guthiess. Daraufhin musste ein Gutachten zur Sanierungspflicht erstellt werden. Dieses kam vor rund drei Jahren zum Schluss, dass mit den heute gebräuchlichen Untersuchungsmethoden der Standort Dreieckswäldli wahrscheinlich nicht sanierungspflichtig gewesen wäre. (rac)
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.