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Grundlos nicht öffnen geht nicht

Wer kann, muss seinen Betrieb öffnen. Sonst besteht kein Anspruch mehr auf Entschädigung für Kurzarbeit.

Olivier
Berger
13.05.20 - 04:30 Uhr
Politik
Leere Churer Altstadt
Jetzt müssen alle Geschäfte wieder öffnen – ausser wenn z.B. die Schutzmassnahmen nur unter hohen Kosten umsetzbar sind.
PHILIPP BAER

Mit der Lockerung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ändern sich auch die Voraussetzungen für die Anmeldung von Kurzarbeit. Das Geschäft einfach geschlossen lassen und weiterhin Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen, gehe nicht, sagte Volkswirtschaftsdirektor Marcus Caduff gestern vor den Medien. Wer die Entschädigung beziehe, stehe in der «Schadensminderungspflicht». Das heisse, dass die Betriebe geöffnet werden müssten, «sobald dies wieder erlaubt ist», so Caduff. Die Arbeitgeber seien verpflichtet, «alles Zumutbare zur Vermeidung des Arbeitsausfalls» zu unternehmen.

Es gibt Ausnahmen

Nicht zumutbar sei eine Wiedereröffnung vor allem in zwei Fällen, so Caduff weiter. Dies sei einerseits der Fall, wenn die verlangten Schutz- und Abstandsregelungen nicht umgesetzt werden könnten. Andererseits müsse ein Betrieb auch nicht öffnen, wenn die Umsetzung der Massnahmen den Betrieb zu einem Verlustgeschäft machen würde. Es gebe Betriebe, bei welchen die Massnahmen nur unter hohen Kosten oder gar nicht umsetzbar seien. Ebenfalls nicht öffnen müssten derzeit Betriebe, welche lediglich per Bergbahn erreichbar seien.

Reduzierter Betrieb ist möglich

Dass die Unternehmen öffnen müssen, sobald ihnen dies nicht mehr untersagt ist, bedeutet allerdings nicht, dass sie auch einen Vollbetrieb aufnehmen müssen. Dort, wo ein Betrieb wieder öffnet, aber nur ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden kann, besteht für das übrige Personal weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wie Caduff erklärte. Er denke dabei an Gastronomiebetriebe, welche die Zahl der Tische habe reduzieren müssen und deshalb mit weniger Personal auskomme.

«Aber man kann nicht einfach sagen: ‘Wir lassen zu’, und alle haben Anspruch», unterstrich Caduff noch einmal. (obe)

Olivier Berger wuchs in Fribourg, dem Zürcher Oberland und Liechtenstein auf. Seit rund 30 Jahren arbeitet er für die Medien in der Region, aktuell als stellvertretender Chefredaktor Online/Zeitung. Daneben moderiert er mehrmals jährlich die TV-Sendung «Südostschweiz Standpunkte». Mehr Infos

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