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Schweizer Bischofskonferenz erlässt Schutzkonzept für Gottesdienste

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat im Hinblick auf eine allfällige Lockerung der Restriktionen für Gottesdienste ein Schutzkonzept erlassen. Wo dieses nicht vollumfänglich eingehalten werden könne, seien öffentliche Gottesdienste untersagt.

Agentur
sda
27.04.20 - 16:02 Uhr
Politik
Damit der Kirchenbesuch trotz Coronavirus wieder möglich wird: Die Schweizer Bischofskonferenz hat ein Schutzkonzept für Gottesdienste erlassen. (Themenbild)
Damit der Kirchenbesuch trotz Coronavirus wieder möglich wird: Die Schweizer Bischofskonferenz hat ein Schutzkonzept für Gottesdienste erlassen. (Themenbild)
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Ausschlaggebend seien selbstverständlich die geltenden staatlichen Vorgaben und insbesondere die Vorschriften betreffend Hygiene und physische Distanz, schreibt die Bischofskonferenz in ihrem am Montag veröffentlichten Rahmen-Schutzkonzept.

So soll der Zugang zum Gotteshaus auf maximal ein Drittel seiner ordentlichen Besucherkapazität begrenzt werden. In jedem Fall sei den einzelnen Gläubigen ein Raum von mindestens vier Quadratmetern zuzuteilen. Die Einhaltung der notwendigen Abstände müsse mit geeigneten Massnahmen sichergestellt werden.

Leere Weihwasserbecken

Die Kontaktstellen in den Gotteshäusern sollen vor dem Gottesdienst gesäubert und desinfiziert werden. Die Weihwasserbecken müssten bis auf Weiteres leer bleiben.

Um zu vermeiden, dass bei gut besuchten Gottesdiensten Gläubige vor dem Gotteshaus abgewiesen werden müssen, werden Anmeldeverfahren mit Platzreservationen empfohlen. Die Gläubigen müssten sich beim Eingang zum Gotteshaus die Hände mit einem viruziden Desinfektionsmittel reinigen, das zur Verfügung gestellt werden soll.

Das Herumreichen der Kollektenkörbchen durch die Sitzreihen soll unterlassen werden. Stattdessen könnten die Gläubigen ihre Kollekte beim Verlassen des Gotteshauses in ein Gefäss beim Ausgang werfen.

Die eucharistischen Gestalten (Brot und Wein) seien auch während des Hochgebetes abzudecken. Der Vorsteher der Eucharistie soll sich zu Beginn der Gabenbereitung die Hände desinfizieren, und nur er kommuniziere am Kelch. Die Austeilung der Kommunion müsse unter Beachtung der hygienischen Vorschriften erfolgen. Auf dem Fussboden seien deutlich sichtbare Klebebänder anzubringen, um den vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern zu kennzeichnen.

Aufschiebbare Feiern verschieben

Taufen, Erstkommunionsfeiern, Firmungen und Hochzeiten seien nur unter strikter Beachtung der Regeln betreffend Hygiene und soziale Distanz wieder möglich. Aufschiebbare Feiern sollten nach Rücksprache mit den Familien wenn möglich vertagt werden.

Auch nach dem Gottesdienst sollen alle Kontaktstellen gesäubert und desinfiziert werden. Gläubige, die krank seien oder sich krank fühlten, werden aufgefordert, dem Gottesdienst fern zu bleiben. Und wer während des Gottesdienstes ein Unwohlsein verspüre, soll das Gotteshaus sofort verlassen werden.

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