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Kanton will Sozialämter unter einem Dach vereinen

Die Landsgemeinde entscheidet 2022 über die Zusammenlegung der Sozialen Dienste.

Südostschweiz
25.04.20 - 04:30 Uhr
Politik
Demokratie: Die Glarner entscheiden an der Landsgemeinde 2022 über eine Zusammenlegung der Sozialen Ämter.
Demokratie: Die Glarner entscheiden an der Landsgemeinde 2022 über eine Zusammenlegung der Sozialen Ämter.
SASI SUBRAMANIAM

Das Sozial- und Vormundschaftswesen ist seit der Landsgemeinde 2006 Sache des Kantons und nicht mehr der Gemeinden. Die damals geschaffenen Sozialen Dienste haben in jeder der drei Gemeinden Büros. Sie zahlen unter anderem Sozialhilfe aus und leisten Alimentenhilfe und Opferberatung. Jetzt sollen die Sozialen Dienste nach dem Willen des Kantons zentralisiert werden.

Wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt, wurde die Abteilung Soziale Dienste mit ihren gut 40 Mitarbeitenden und zehn Fachbereichen im vergangenen Jahr einer Organisationsanalyse unterzogen. Eine Beratungsfirma prüfte die Vor- und Nachteile einer Zusammenführung der bisherigen drei Standorte in Schwanden, Glarus und Näfels. Die Studie kam laut Kanton zum klaren Schluss, die zu erwartenden Vorteile einer Zusammenführung würden die Nachteile klar überwiegen.

Kürzere Wege erhofft

Die Abteilung Soziale Dienste gehört zum Departement Volkswirtschaft und Inneres. Dieses befürworte die Strategie, alles unter einem Dach zu vereinen, schreibt der Kanton. Sie sorge für kürzere Wege, einfache und klare Abläufe sowie mehr fachliche Qualität. «Die Chancen einer Zusammenführung der drei Stützpunkte liegen in erster Linie darin, dass die gemeinsame Haltung der Mitarbeitenden der Sozialen Dienste gestärkt und die Sozialen Dienste von aussen einheitlich wahrgenommen werden», schreibt der Kanton. Durch die Harmonisierung von internen Abläufen könne die bereits hohe Qualität der von den Mitarbeitenden der Sozialen Dienste geleisteten Arbeit weiter gesteigert werden.

Gesetzesänderung nötig

Der Kanton Glarus sucht derzeit nach einem Standort. Einerseits müssten organisatorische Fragen geklärt werden, andererseits werde die Raumfrage in Zusammenarbeit mit dem Departement Bau und Umwelt geprüft. In Betracht fielen Varianten mit einem oder zwei Standorten.

Eine Zusammenführung der drei Stützpunkte erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Sie soll der Landsgemeinde im Jahr 2022 unterbreitet werden. (mitg/uw)

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