In Glarus werden die Wildzonen überprüft
Vor knapp einem Jahr wurde der Glarner Regierung ein Memorialsantrag mit Fragen zu Wildruhezonen präsentiert. Der Regierungsrat hat sich nun dazu entschieden, eine Gesetzesänderung vorzunehmen.
Vor knapp einem Jahr wurde der Glarner Regierung ein Memorialsantrag mit Fragen zu Wildruhezonen präsentiert. Der Regierungsrat hat sich nun dazu entschieden, eine Gesetzesänderung vorzunehmen.
Peter Straub hat am 18. Januar 2018 sein persönliches Begehren der Glarner Regierung präsentiert. Wie es in einer Mitteilung heisst, sieht der Antrag vor, dass man sich zukünftig bei der Grössenbestimmung von Wildruhezonen an den Umständen von ähnlichen Regionen in anderen Kantonen orientiert.
Laut Antrag soll der Kanton Glarus nicht zu grosse Gebiete schützen. Anstelle von Wildruhezonen können dort Lebensräume und Tourismusregionen entstehen. Die Fragestellung zog grosses Interesse auf sich. Insgesamt sind 22 Stellungnahmen dazu eingegangen, wie es dazu heisst. Davon waren zwölf Stimmen dafür und zehn dagegen.
Der Regierungsrat hat jetzt vorgeschlagen, das kantonale Jagdgesetz anzupassen. Wie die Verantwortlichen verlauten lassen, soll die Grösse der Wildruhezonen verhältnismässig zu Gebieten ähnlicher Kantone verglichen werden. Die Überprüfung und allenfalls Aufhebung der bereits vorhandenen Wildruhezonen kosten 50'000 Franken. Personelle oder andere finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet. (paa)
SO-Reporter
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