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Im Extremfall kommen die Soldaten

Der Bund kann eine Änderung des Bündner Wahlrechts auch gegen den Willen des Kantons durchsetzen.

Olivier
Berger
23.08.19 - 04:30 Uhr
Politik
Das Wahlrecht für den Bündner Grossen Rat muss bis in drei Jahren geändert sein – sonst drohen dem Kanton rechtliche und politische Konsequenzen.
Das Wahlrecht für den Bündner Grossen Rat muss bis in drei Jahren geändert sein – sonst drohen dem Kanton rechtliche und politische Konsequenzen.
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