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Bis 2022 muss das Wahlsystem angepasst werden

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Hälfte aller Sitze im Grossen Rat von Graubünden sind nicht verfassungsmässig verteilt worden. Das Wahlsystem muss nun bis zur nächsten Grossratswahl teilweise angepasst werden. Und die Uhr tickt.

22.08.19 - 04:30 Uhr
Politik
Standeskanzleidirektor Daniel Spadin erklärt, was nun bis zur nächsten Grossratswahl geschieht.
Standeskanzleidirektor Daniel Spadin erklärt, was nun bis zur nächsten Grossratswahl geschieht.
OLIVIA AEBLI-ITEM

Der Bundesgerichtsentscheid, dass ein Teil des Majorzwahlsystems im Bündner Grossen Rat angepasst werden muss, kam nicht ganz unerwartet. «Völlig überraschend ist der Entscheid nicht. Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren den Kantonen mit einem Mischsystem (Majorz und Proporz) Leitplanken gegeben», sagt Daniel Spadin, Direktor der Standeskanzlei Graubünden, auf Anfrage.

Bei 7 Wahlkreisen (Avers, Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz) ist das jetzige Majorzwahlsystem nicht verfassungsgemäss. Das System muss nun bis zur nächsten Grossratswahl angepasst werden. RSO-Politexperte Clau Dermont erklärt auf Twitter, wie die aktuelle Lage aussieht:

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Der Zeitplan ist festgesetzt bis im Mai 2022. Dann finden die nächsten Grossratswahlen statt. Spadin schildert den Zeitplan: «Die Regierung wird nun den Bundesgerichtsentscheid detailliert analysieren. Im Rahmen der Vorgaben wird die Regierung ein Wahlsystem vorschlagen, welches man in die Vernehmlassung gibt. Anschliessend wird der Grosse Rat darüber befinden. Da es aber eine Anpassung der Kantonsverfassung benötigt, wird schliesslich das Bündner Volk darüber abstimmen.»

Er ist zuversichtlich, dass bis zur nächsten Grossrats-Gesamterneuerung eine Lösung gefunden wird. Was aber, wenn das Stimmvolk an der Urne den Vorschlag ablehnt? «Die sieben Wahlkreise entsprechen nicht der Bundesordnung. Wenn das Volk Nein sagen würde, müsste man einen neuen Vorschlag im Rahmen der Vorgaben des Bundesgerichts ausarbeiten.»

Bereits im 2013 wurde eine Anpassung des Systems nämlich abgelehnt:

Wenn es trotz den Bemühungen des Kantones jedoch nicht möglich sei, werde man im Extremfall die Frist nicht einhalten können und diese verlängern müssen. Dies sollte aber laut Spadin nicht der Fall sein.

Wie genau der Vorschlag aussieht, ist bisher nicht bekannt. Clau Dermont bringt aber bereits einmal erste Denkanstösse an:

Der zehnteilige Erklärungsteil auf Twitter von Clau Dermont gibt es hier nachzulesen:

Anna Nüesch ist freie Mitarbeiterin und arbeitet neben ihrem Multimedia-Production-Studium bei der Südostschweiz in den Redaktionen von Online/Zeitung und TV. Zuvor hatte sie ein Praktikum bei diesen Kanälen absolviert. Mehr Infos

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In der Schweiz sind gerademal 15% aller Stimmberechtigten Mitglied einer Partei oder fühlen sich einer verpflichtet - 85% sind es nicht, oder 17 von 20 Personen nicht.

Warum also soll das Majorzwahlverfahren geändert werden, zum Proporz hin, bei dem ja vorerst eine Partei und erst dann ein Kandidat gewählt wird? Haben Sie sich diese Frage schon mal gestellt und warum ausgerechnet Bundesrichter zu so einem Urteil gekommen sind?

Weil sie selber von Parteien eingesetzt (man sagt gewählt) werden und so ein parteiloser Richter niemals die Möglichkeit hat in ein solches Amt zu kommen. Ein Parteiloser könnte das Reich in Lausanne gehörig durchschütteln. 85% der Stimmberechtigten werden mit diesem Urteil in Sachen Justiz ausgegrenzt.

Kommt dazu, dass für das Bundesgericht die Bundesverfassung für die Justiz und die Rechtswissenschaft nicht massgebendes Recht ist, sondern Bundesgesetze (Art. 190 BV, Art. 1 ZGB). Will das Bundesgericht also entscheiden, dass die Kantonal- der Bundesverfassung widerspricht, hat es automatisch die Bundesverfassung zu massgebendem Recht erhoben.

Entgegen allen anderen Ländern unseres Kontinents, hat die Schweiz kein Verfassungsgericht. Nach Bundesverfassung wird die Justiz durch die Legislative kontrolliert (Art. 169 BV) und die Legislative (Gesetzgeber) wird durch das Volk (Art. 148 BV) kontrolliert. Die Justiz hat überhaupt keine Kontrollpflicht und daher auch nicht das Recht dazu.

Ich halte das Urteil für offenen Amtsmissbrauch - ein Straftatbestand. Ich hoffe doch sehr die Presse wird das Bundesgesetz noch erwähnen, worauf die Justiz ihre Begründung stützt - es muss zwingend ein Bundesgesetz sein. Die Justiz mag Recht auslegen, steht aber nicht darüber.

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