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Geplante Steueranpassung wird in Graubünden heiss diskutiert

Das Tageszentrum Plantahof in Landquart soll erneuert und das Steuergesetz des Kantons Graubünden teilweise revidiert werden. Beide Vorhaben wurden nun von den grossrätlichen Kommissionen vorberaten. Die Ergebnisse fallen unterschiedlich aus.

Südostschweiz
13.08.19 - 11:52 Uhr
Politik
Steuer
Bis zum 1. Januar 2020 muss die STAF auch in Graubünden umgesetzt sein.
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In den Plantahof werden voraussichtlich 24,5 Millionen Franken investiert. Nachdem die Regierung die Botschaft zum Projekt zuhanden des Grossen Rats im Juni verabschiedete, hat eine grossrätliche Kommission die Botschaft vorberaten. Wie die Kommission nun in einer Mitteilung schreibt, unterstützt sie das Projekt einstimmig und beantragt den Grossen Rat, den dafür notwendigen Verpflichtungskredit zu genehmigen. Dieser wird das Geschäft in der Augustsession behandeln.

Zur Beratung des Geschäfts habe sich die Kommission vor Ort in Landquart getroffen. Mit dabei waren auch Regierungsrat Mario Cavigelli und Vertreter des Hochbauamts und der Direktion des Plantahofs. Sie alle sind zum Schluss gekommen, dass es sich lohnt, den bestehenden Saal des Tageszentrums mitsamt der Küche durch einen Neubau zu ersetzen. Ebenso soll das Konvikt, das zurzeit an den Saal und die Küche angebaut ist, hinter dem Hauptgebäude neu gebaut werden.

Der Verpflichtungskredit über 24,5 Millionen Franken, der für diese Bauvorhaben nötig ist, unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. Das heisst, das Bündner Stimmvolk wird das letzte Wort haben.

Umsetzung der STAF führt zu Diskussionen

Ebenfalls in der Augustsession wird der Grosse Rat die Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden behandeln. Es ist die Vorlage, mit der das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, kurz STAF, umgesetzt werden soll. Auch diese Vorlage wurde von einer grossrätlichen Kommission vorberaten, welche einstimmig auf das Geschäft eingetreten ist. In der inhaltlichen Ausgestaltung gingen die Meinungen der Kommissionsmitglieder jedoch auseinander, wie es in einer Mitteilung heisst.

Die Vorlage stehe unter zeitlichem Druck, weil die Kantone das Bundesgesetz über die STAF per 1. Januar 2020 umsetzen müssen. Die Vorlage schlägt im Wesentlichen unter anderem eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen von 5,5 auf 4 Prozent vor, dem die Kommission mehrheitlich zustimmt. Der Ermässigung für Forschungs- und Entwicklungsaufwand von 70 Prozent stimmen jedoch nicht alle zu. Die Mehrheit beantrage hier eine Ermässigung von 90 Prozent, heisst es. Und auch in einem weiteren Punkt teilt sich die Meinung in der Kommission bezüglich der Entlastungsbegrenzung: Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Antrag der Regierung mit 55 Prozent, eine erste Minderheit möchte die Grenze auf 60 Prozent erhöhen und eine zweiten Minderheit diese auf 33 Prozent senken.

Den Regierungsantrag, der eine Erhöhung der Berufskostenpauschale vorsieht, lehnt die Kommission vollständig ab. Stattdessen soll der Steuerfreibetrag von 15’000 Franken auf 16’000 Franken erhöht werden - und die Kommissionsminderheit beantragt eine Erhöhung der Abzüge für Krankenversicherungsbeiträge, um die natürlichen Personen zu entlasten. (rac)

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