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Wer profitiert von Steuerabzügen?

Die Glarner SP verlangt von der Regierung Zahlen zu Steuervergünstigungen.

Daniel
Fischli
06.08.19 - 04:30 Uhr
Politik
Wie sieht es mit Steuervergünstigungen im Kanton Glarus aus? Für die SP haben Steuervergünstigungen gewichtige Nachteile.
Wie sieht es mit Steuervergünstigungen im Kanton Glarus aus? Für die SP haben Steuervergünstigungen gewichtige Nachteile.
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Wer an seinen Arbeitsort pendelt, kann die Kosten für den öffentlichen Verkehr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Die Vermietung von Schienen- oder Luftfahrzeugen ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, wenn die Fahrzeuge vor allem im Ausland genutzt werden. Militärfahrzeuge unterliegen nicht der Schwerverkehrsabgabe.

Diese und 96 weitere Beispiele von Steuervergünstigungen listet eine Studie der eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahr 2011 auf. Die Steuerausfälle auf Bundesebene werden in der Studie auf 17 bis 21 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Wie mit Subventionen sollen auch mit Steuervergünstigungen in der Regel bestimmte Verhaltensweisen oder Tätigkeiten gefördert werden.

Kantonale Zahlen zu Steuervergünstigungen sind nicht bekannt. Die Glarner SP möchte nun Auskunft darüber erhalten, wie sich die Situation hierzulande präsentiert. Sie hat dazu im Landrat eine Interpellation eingereicht.

«Gewichtige Nachteile»

Steuervergünstigungen hätten gewichtige Nachteile, schreibt die SP in der Interpellation. So würden sie dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widersprechen. Weiter seien sie Subventionen mit der Giesskanne und damit ineffizient. Sie seien intransparent, da sie nicht in den Budgets der öffentlichen Hand abgebildet würden. Und nicht zuletzt würden vor allem Personen mit höheren Einkommen von den Vergünstigungen profitieren, ergänzt SP-Landrat Thomas Kistler aus Niederurnen.

Kistler nennt ein «Extrembeispiel» für den zuletzt genannten Effekt: Einlagen in die dritte Säule der Altersvorsorge sind abzugsfähig. «Hier kann nur profitieren, wer genügend Geld für eine Einlage liquide hat», sagt Kistler. Ein anderes Beispiel: Abzüge für den Unterhalt von Liegenschaften kann nur geltend machen, wer eine Liegenschaft und also ein gewisses Vermögen besitzt.

Eine «Blackbox»

Die SP stellt deshalb der Regierung eine Reihe von Fragen:

  • Ob die Steuerverwaltung gedenke, die im Kanton Glarus bestehenden Steuervergünstigungen regelmässig zu überprüfen. «Steuervergünstigungen werden in der Schweiz keiner systematischen Überprüfung unterworfen», schreibt die SP. Sie seien «eine Blackbox».
  • Welche Steuervergünstigungen der Kanton gewähre, sowohl an natürliche wie an juristische Personen.
  • Wie hoch die Mindereinnahmen seien. «Wir bitten um eine detaillierte Auflistung», so die SP.
  • Ob die Wirkung der Vergünstigungen überprüft werde; «wenn nein, wieso nicht?»

Die Regierung hat nun drei Monate Zeit, die Fragen der SP zu beantworten.

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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